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Experten-Antwort

Rentenanpassungsbeitrag

von Watteau30.05.2018 | 05:38
575 Ansichten
10 Antworten

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Ich habe vor mehr als einem Monat tel. bei der DRV meinen Rentenanpassungsbeitrag angefordert. Erhalten habe ich diesen bisher nicht. Auf telef. Nachfrage vor etwa 14 Tagen - wir beantragen nochmal, sagte die freundliche Dame, erhalten habe ich den Beitrag bis heute nicht. Frage; was tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Watteau,

leider kann ich von hieraus nicht nachvollziehen, warum die Ausstellung der angeforderten Bescheinigung über die Rentenhöhe bei Ihnen nicht erfolgte. Ich kann Ihnen insoweit leider nur empfehlen, sich nochmals an das Servicetelefon oder alternativ auch direkt an eine Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers zu wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Grokoam 30.05.2018 | 07:14
Hä?
Hä?am 30.05.2018 | 07:16
Was genau haben Sie angefordert? Ihren Rentenanpassungsbeitrag? Habe von einer solchen Anforderung noch nie etwas gehört und ich vermute, das geht anderen hier im Forum genau so. Es wäre sinnvoll zu erläutern, was genau Sie von der DRV wissen wollen!
Watteauam 30.05.2018 | 08:30
Es so natürlich ….anpassungsbEtrag heißen.
Rentenbescheidam 30.05.2018 | 09:01
Ich habe vor mehr als einem Monat tel. bei der DRV meinen Rentenanpassungsbeitrag angefordert. Erhalten habe ich diesen bisher nicht. Auf telef. Nachfrage vor etwa 14 Tagen - wir beantragen nochmal, sagte die freundliche Dame, erhalten habe ich den Beitrag bis heute nicht. Frage; was tun?
Es so natürlich ….anpassungsbEtrag heißen.
Vermutlich der neue Rentenbescheid, mit der Rentenerhöhung, von der der Staat über Steuern, etwa 45% gleich wieder einbehält. Die DRV aber schweigt dazu. Sie ist nicht zuständig. So etwa sollte es wohl sein.
santanderam 30.05.2018 | 09:58
Die Rentenanpassungsbeträge müssen nicht nachgewiesen werden. Das Finanzamt erhält von der Deutschen Rentenversicherung direkt eine Mitteilung über ausgezahlte Renten und setzt diese an. Daher wird auch der Anpassungsbetrag schon von Amts wegen festgestellt.
Watteauam 30.05.2018 | 11:40
Danke
Watteauam 30.05.2018 | 17:33
Zitat von Rentenbescheid anzeigenausblenden
Es so natürlich ….anpassungsbEtrag heißen.
Vermutlich der neue Rentenbescheid, mit der Rentenerhöhung, von der der Staat über Steuern, etwa 45% gleich wieder einbehält. Die DRV aber schweigt dazu. Sie ist nicht zuständig. So etwa sollte es wohl sein.
So ein qualifiziertes Forum hier. Deshalb sollten nicht Diejenigen Beiträge posten, die nichts wissen aber alles erklären können. Die von mir angeforderte DRV-Mitteilung ist grundsätzlich der einfachste und sicherste Weg um die genaue Höhe aller voll steuerpflichtigen Rentenanpassungen zu erfahren. Sie enthält zudem weitere nützliche Informationen. Ich bedauere, dass mein Lapsus "...beitrag" anstelle von "...betrag" Forentrolle aus den Löchern geholt hat.
Hä?am 30.05.2018 | 21:14
Zitat von Watteau anzeigenausblenden
Ich habe vor mehr als einem Monat tel. bei der DRV meinen Rentenanpassungsbeitrag angefordert. Erhalten habe ich diesen bisher nicht. Auf telef. Nachfrage vor etwa 14 Tagen - wir beantragen nochmal, sagte die freundliche Dame, erhalten habe ich den Beitrag bis heute nicht. Frage; was tun?
Es so natürlich ….anpassungsbEtrag heißen.
Vermutlich der neue Rentenbescheid, mit der Rentenerhöhung, von der der Staat über Steuern, etwa 45% gleich wieder einbehält. Die DRV aber schweigt dazu. Sie ist nicht zuständig. So etwa sollte es wohl sein.
So ein qualifiziertes Forum hier. Deshalb sollten nicht Diejenigen Beiträge posten, die nichts wissen aber alles erklären können. Die von mir angeforderte DRV-Mitteilung ist grundsätzlich der einfachste und sicherste Weg um die genaue Höhe aller voll steuerpflichtigen Rentenanpassungen zu erfahren. Sie enthält zudem weitere nützliche Informationen. Ich bedauere, dass mein Lapsus "...beitrag" anstelle von "...betrag" Forentrolle aus den Löchern geholt hat.
So ist das, wenn man sich nicht verständlich ausdrückt. Hätten Sie von einer Rentenauskunft oder Bescheinigung für das Finanzamt gesprochen, wäre alles klar gewesen. Sie sollten nicht für eigene Unzulänglichkeiten andere verantwortlich machen.
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