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Experten-Antwort

Rentenanpassungsbescheid zum 01.07.2024

von Ratloser14.07.2024 | 08:52
488 Ansichten
15 Antworten
Guten Tag, ich habe gestern einen Rentenanpassungsbescheid zum 01.07.2024 zur Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten. Ich habe die volle Erwerbsminderung zum 01.03.2011 zunächst befristet zum 31.08.2012 erhalten. Bekomme ich nun noch einen weiteren Rentenanpassungsbescheid wegen des Rentenbestandsverbesserungsgesetzes?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.07.2024 | 08:22

Hallo Ratloser,

 

soweit Sie seit 01.03.2011 durchgängig die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, dürften Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag haben. 

 

Soweit Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, erhalten Sie hierüber in den nächsten Tagen einen gesonderten Bescheid.

 

Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen können.

 

Voraussetzung für den Anspruch auf den Rentenzuschlag ab 01.07.2024 ist unter anderem auch, dass Ihre Rente nicht aufgrund einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gekürzt wird.

 

Weitere Informationen zum Rentenzuschlag ab 1. Juli 2024 finden Sie hier: Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

14 Antworten

......am 14.07.2024 | 09:03
https://www.google.de/… liefert Ihnen die Antwort, Sie müssen nur danach suchen
Lilaam 14.07.2024 | 09:17
Nutzen Sie auch hier die Suchfunktion oder scrollen nach unten. Mittlerweile fragt jeden Tag jemand das gleiche.
Lupeam 14.07.2024 | 09:22
Nicht immer alles vorkauen lassen. Es gibt die Suchfunktion (Lupe)!
Ratloseram 14.07.2024 | 09:24
...... schrieb

https://www.google.de/ liefert Ihnen die Antwort, Sie müssen nur danach suchen

Hallo, ich habe nun hier nachgelesen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Dort: Nein. Die Rentenanpassungsmitteilung 2024 enthält noch keine Aussage über den Zuschlag. Da der Zuschlag zunächst getrennt von der Rente gezahlt wird, erhalten Zuschlagsberechtigte im Juli 2024 einen gesonderten Bescheid. Danke.
Ratsuchenderam 14.07.2024 | 09:37
...... schrieb

Dann müssen Sie weiter suchen und nicht eine Bedienung für Sie aktivieren. Die Bedienung hat Wochenende und somit frei!

Sie sind aber sehr unhöflich! Haben Sie keine Marnieren?
......am 14.07.2024 | 09:38
Ratsuchender schrieb

Sie sind aber sehr unhöflich! Haben Sie keine Marnieren?

Sie wollen sich bedienen lassen und das geht garnicht! Einen auf hilflos machen.
Jaam 14.07.2024 | 09:39
ja, zwischen 10. und 20. Juli 2024
Mikeam 14.07.2024 | 10:14
Was war nach dem 31.08.2012? Vermutlich unbefristete Erwerbsminderungsrente. Warten Sie auf den Brief und ihre 7,5 % Zuschlag werden sie auch noch kriegen.
Nam 14.07.2024 | 11:01
Monika schrieb

Kommt nie!! Ich bin der Beweis!

Mit freundlichen Grüßen

Monika

Heute ist halt immer noch nicht der 20. Juli. Einfach mal abwarten und Geduld haben!!!
Peter T.am 14.07.2024 | 11:31
Mike schrieb

Was war nach dem 31.08.2012?

Vermutlich unbefristete Erwerbsminderungsrente. Warten Sie auf den Brief und ihre 7,5 % Zuschlag werden sie auch noch kriegen.

Die richtige Frage, was kam nach 2012? Altersrente? EMR, wieder arbeiten gegangen?
Ratloseram 14.07.2024 | 18:37
Peter T. schrieb

Die richtige Frage, was kam nach 2012?

Altersrente? EMR, wieder arbeiten gegangen?

Also dazu entnehme ich zwischenzeitlich auch folgendem Link: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemei… Grundsätzlich erhalten die Rentnerinnen und Rentner einen Zuschlag, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Der Zuschlag wird gezahlt, wenn am 30. Juni 2024 ein Anspruch bestand auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, die in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat. Danke.
Unerträglicham 15.07.2024 | 07:35
Wieder einer der Unersättlichen und Gierigen
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