Hallo Ratloser,
soweit Sie seit 01.03.2011 durchgängig die Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, dürften Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag haben.
Soweit Sie Anspruch auf den Rentenzuschlag haben, erhalten Sie hierüber in den nächsten Tagen einen gesonderten Bescheid.
Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen dieses Forums keine rechtsverbindlichen Aussagen treffen können.
Voraussetzung für den Anspruch auf den Rentenzuschlag ab 01.07.2024 ist unter anderem auch, dass Ihre Rente nicht aufgrund einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gekürzt wird.
Weitere Informationen zum Rentenzuschlag ab 1. Juli 2024 finden Sie hier: Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)