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Rentenanpassungsbescheide

von Hannes L.24.06.2010 | 14:22
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten, warum verschickt die DRV Bund Rentenanpassungsbescheide, wenn sich überhaupt nichts geändert hat? Meine Mutter bekam gestern so einen Bescheid. Sowohl die Rentenwerte, GKV-Beiträge, als auch die Rentenbeträge sind gleich geblieben. Ich hingegen, Bu-Rentner im Zuständigkeitsbereich der DRV Westfalen, habe keinen Bescheid erhalten. (Aber auch keinen erwartet!) MfG

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den bisherigen Aussagen ist nichts mehr hinzuzufügen.

12 Antworten

Knut Rassmussenam 24.06.2010 | 14:54
Jeder wird einen Anpassungsbescheid bekommen. Der Versand wird wohl am 14.07.2010 beendet sein. Da auch eine Nullrunde eine Anpassung ist, muß eben ein Bescheid verschickt werden.
Überlegenam 24.06.2010 | 14:52
Die Mehrheit der Rentener muss die Anpassungsmitteilung bei diversen Stellen vorlegen. Finanzamt, Wohngeldamt, Grundsicherungsamt ect. Auch aus diesem Grunde müssen Rentner diese aktuelle Bescheinigung bekommen. Daher sehen sie, macht die Versendung in jedem Fall Sinn. Sie werden auch noch eine Anpassungsmitteilung erhalten. Nur Geduld.
Schadeam 24.06.2010 | 15:29
Bevor man "gegen den klaren Gesetzesverstoß angeht" - könnte man ganz einfach anrufen und diese Bescheinigung bestellen. Man kann auch wegen jedem Käse mit Kanonen auf Spatzen schiessen ;-)
Sozialrechtleram 24.06.2010 | 14:56
Die Rentenversicherungsträger sind gesetzlich verpflichtet, diese Mitteilungen zum 01.07. eines jeden Jahren zu versenden. Wenn sie bis Juli keine Mitteilung erhalten haben, rate ich Ihnen dagegen anzugehen. Es passiert häufig, das diese Mitteilungen schlichweg vergessen werden. Was jedoch einen klaren Verstoss gegen bestehende Gesetze darstellt. Ob sie einen erwartet haben oder nicht, interssiert in dem Zusammenhang niemanden, und spielt auch juristisch keine Rolle.
Hannes L.am 24.06.2010 | 15:24
Vielen Dank Ihnen allen, für die freundlichen Antworten. Jetzt sehe ich klarer! MfG
Hannes L.am 24.06.2010 | 15:42
Da haben Sie vollkommen Recht! DRV-Mitarbeiter sind schließlich auch nur Menschen, die mal etwas vergessen dürfen. Ich konnte mich bisher noch nicht über die DRV-Mitarbeiter, mit denen ich persönlich zu tun hatte, beklagen! MfG
RFnam 24.06.2010 | 16:42
Zur Ergänzung: Die Rentenanpassungsmitteilungen (es sind keine Bescheide !) werden in der Regel vom Renten Service der Deutschen Post AG vollmaschinell gefertigt und versandt. Bei der Anzahl geht das natürlich nicht an einem Tag. Bei Renten, die sich nicht maschinell anpassen lassen, muss die Bearbeitung in der Rentensachbearbeitung erfolgen. Dazu gehören z. B. Hinterbliebenenrenten wegen der Einkommensanrechnung sowie Versichertenrenten, bei denen eine Unfallrente anzurechnen ist.
Wolfgangam 24.06.2010 | 22:31
...ohh, haben sich die/der da Oben in Berlin doch durchgesetzt, diesen Steuer verschwenden Unfug durchzuziehen - Danke für die Info. Gruß w.
Probleme des Sozialrechtlersam 25.06.2010 | 09:08
Die Antworten des Sozialrechtlers zeigen stets Grundagressionen gegen die DRV und lassen auf ein persönliches Problem zwischen DRV und Sozialrechtler schliessen. Ich hoffe, dass sich nicht allzu viele dadurch beunruhigen lassen?!
dr. jur.am 25.06.2010 | 09:19
Rechtlich gesehen handelt es sich bei den sog. "Rentenanpassungsmitteilungen" um Verwaltungsakte i. S. des SGB X. Das heißt, es sind Bescheide gegen die ein Rechtsbehelf zulässig ist, unabhängig davon ob eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten ist oder nicht. Dies hat wiederum nur Folgen für die Rechtsbehelfsfrist. Bisher hat noch kein einziges Gericht eine Rentenanpassungsmitteilung beanstandet. Ein Widerspruch ist deshalb überflüssig und eine komplette Zeitverschwendung.
Keine Sorgeam 25.06.2010 | 09:20
Jeder normale Mensch erkennt doch, das dieser Witzbold nicht ganz bei Trost ist. Und sollte es wirklich jemanden geben, der das nicht tut, dann ist er es in meinen Augen selber Schuld. Da kann ich kein Mitleid haben.
Knut Rassmussenam 25.06.2010 | 09:39
Leider ist es doch ein Bescheid. Deswegen ja der Versand.
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