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Experten-Antwort

Rentenanpassungsbetrag

von Konrad Schießl03.03.2015 | 09:44
4029 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Habe mich so gefreut, Sie Herr Lupo waren der Einzige der mir mit Zahlen den Rechenschritt für die Rente meiner Frau erklären konnte. Es wurden 579,12 bestätigt, inzwischen bin ich fest davon überzeugt es sind nur 504,72 Euro. Der Fehler liegt daran, der von der RV.gemel- dete Betrag beinhaltet nach § 22 EstG. als zusätzlich steuerpflichtig 74,40 Euro . Anpassungsbetrag, dies erklärt die Differenz von 579,12 zu-wie von mir errechnet - 504,72. Nachdem die RV. auf meine Schreiben nicht reagiert hat, habe ich heute an die mir Bekannte Ministerin E. Müller geschrieben. Sie wissen ja auch inzwischen im Lesebeitrag der Zeitschrift "Test" 2/2015 Seite 56 wurde genau so gerechnet. Es wird also tatsächlich so sein, Paragraf 22 EstG. findet bei der Mütterrente keine Anwendung. Es geht mir nicht darum wer Recht hat, viel- mehr darum was richtig ist. MfG.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

@ Konrad Schießl ,

der Sachverhalt ist abschließend und mehr als ausführlichst diskutiert und geklärt (vgl. die erhebliche Anzahl an Posts und Antworten zu Ihrem Eintrag vom Wochenende).

Ein weiterer, erneuter und letztlich gleichlautender Kommentar von Expertenseite wird für nicht erforderlich erachtet.

Der Sachverhalt ist, wie von rosebud passend festgestellt, geklärt.

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12 Antworten

rosebudam 03.03.2015 | 10:32
Hallo Herr Schießl, Ihr Beitrag zu diesem Thema vor wenigen Tagen und die folgenden vielfältigen Antworten haben meine bis dahin offenen Fragen zu diesem Sachverhalt geklärt. Für mich besonders wichtig: Der in der "TEST" aufgezeigte Rechenweg ist falsch. Die Rentenversicherung meldet entsprechend der Festlegungen des BMF rechnerisch richtig. Jetzt verstehe ich allerdings nicht, wieso sie den m. E. geklärten Sachverhalt erneut hinterfragen?
GroKoam 03.03.2015 | 16:43
Den Konny versteht keiner.
Silke J.am 03.03.2015 | 18:42
Konny ist ja auch schon um die 80
reinhardtam 03.03.2015 | 19:31
Liebe Silke J Ihren Beitrag verstehe ich nicht, bin aber auch schon 62 . Oder liegt es an Ihrem (unbekannten ) Alter? Mit freundlichen Gruß Reinhardt
Silke J.am 03.03.2015 | 19:54
War auch so nicht gemeint, für mich ist Konrad ein Experte den jeder verstehen kann.
reinhardtam 03.03.2015 | 20:00
Liebe Silke J Dann habe ich Sie falsch verstanden . Entschuldigung! MFG Reinhardt
HotRodam 03.03.2015 | 21:10
Und warum versteht mich keiner?
Konrad Schießlam 03.03.2015 | 21:13
Vielleicht nochmals zur allgemeinen Ver- ständnis. Nicht nur in "Test" , auch der Beitrag Praxis-Tipp unter Steuern bringt Steuerberater Hans Walter Schoor, scheinbar Auto bei Haufe Verlag,der Bund der Steuerzahler und sicher noch viele andere, Berechnungsbeispiele ,wo ebenfalls so gerechnet wurde wie auch ich dies nachvollzogen habe. Eben ohne die zusätzliche Variante wie dies allgemein nach § 22 EStG auch be- rücksichtigt wird, aber bei Mütterrente nicht-. Auch der gesunde Menschenverstand meint, dieser Arbeitsaufwand kostet Zeit und bringt nicht viel mehr Steuer Einnahmen. MfG.
M. Regeram 04.03.2015 | 10:56
Sehr geehrter Herr Schießl, leider zitieren Sie nach meiner Ansicht den BdsT nicht zutreffend. Richtig, ist dass er in seinem Schreiben an das BMF (im Übrigen ist dies die zuständige Stelle, die das Steuerrecht bundesweit regelt und nicht das "Staatsministerium" für Soziale eines Freistaates ;-) - die mangelnde Aufklärung über die tatsächliche Besteuerung kritisiert. In dem einleitenden Satz beschreibt er, dass in den auch von Ihnen zitierten Medien "der Eindruck erweckt wird, dass z.B: bei einem Rentenbeginn im Jahr 2005 50 Prozent der gezahlten "Mütterrente" steuerfrei bleiben. Dann beschreibt der BdST neutral, wie der von Ihnen als "fehlerhafte berechnet" bezeichnete steuerrelevante Anpassungsbetrag von der Rentenversicherung zurückgerechnet wird. Vielleicht leide ich ja an einer Leseschwäche, aber ich kann in der Formulierung " Wir halten eine Klarstellung in den Pressemitteilungen der Finanzverwaltung für erforderlich und wir bitten daher um zeitnahe Auskunft, wie die Besteuerung der Mütterrente tatsächlich vorzunehmen ist und ob die Finanzverwaltung die Bürger über die höhere Besteuerung der Mütterrente informiert", nicht erkennen, dass der BdST mit den Zahlen aus den Medien rechnet bzw. rechtlich richtig findet Man kann unstrittig, diese vom BMF vorgegebene Berechnungsweise als ungerecht empfinden. Aber seit wann ist Steuerrecht subjektiv gerecht und bei der Argumentation mit dem gesunden Menschenverstand fällt mir ja gleich die populistische Idee mit der Steuererklärung auf dem Bierdeckel ein ;-). Und noch ein dezenter Hinweis. Neu ist die ganze Thematik auch nicht. Bereits seit 2006 wird in allen Fällen der Verminderung oder Erhöhung (z.b. bei Anrechnung von Einkommen) einer Rente im Steuerrecht so verfahren. Aber da jetzt ein größerer Personenkreis betroffen ist, der sich benachteiligt fühlt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sich die Politk entscheidet, ein paar Rentner/innen glücklich zu machen. Kostet dann zwar nur wieder einige Millionen Verfahrenskosten und die meisten Rentner/innen sind vermutlich eh nicht steuerpflichtig, aber was tut man nicht für ein paar Wählerstimmen. Dann fällt halt die Kindergelderhöhung für die alleinerziehende Mutter knapp über dem Hartz IV Niveau ein paar Euro niedriger aus ;-) Ich bewundere in diesem speziellen Fall die Langmut der Experten, die nur versuchen, zu erklären, wie die Rentenversicherung die steuerechtlichen Vorgaben aus den einschlägigen BMF Schreiben umsetzen muss. Nicht die Rentenversicherung hat einen finanziellen Vorteil davon, dass ggf. einige Rentner/innen mehr Steuer zahlen müssen. Insofern einfach nochmal die Bitte zum allgemeinen Verständnist: Unterstützen Sie den BdSt ... schreiben Sie an die Finanzverwaltung bzw. an das "zuständige" Mintisterium anstatt mit Ihren Schreiben noch ein paar Planstellen bei den unzuständigen Ministerien zu sichern, die ihre EIngaben mit Sicherheit freundlich und wohlformuliert beantworten werden.
***am 04.03.2015 | 13:48
Die Ursache für das ganze Wirrwarr ist relativ einfach erklärt. Mütterrente= der Zuschlag an EP zur lfd. Rente (Beginn vor dem 01.07.2014) für vor 1992 geborene Kinder gem. § 307d SGB 6 ist nicht Steuerfrei. Steuerfrei gem §3 Nr. 67 c EstG ist nur die Leistung für Kindererziehung (KLG) für Mütter die vor 1921 geboren sind, gemeinhin auch Mütterrente oder Trümmergeld genannt. Ob irgendwann alle Leistungen für KEZ, egal ab wann bewilligt und unter welcher Bezeichnung gezahlt, Steuerfrei gestellt werden, muß die Politik entscheiden.
Gackiam 04.03.2015 | 14:31
Weil Du nur dummes Zeug laberst!
Gackiam 04.03.2015 | 14:36
Und warum versteht mich keiner?
Weil Du nur dummes Zeug laberst!
.....so wie ich!!
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