Hallo Brigitte Emma,
zur Ermittlung des Anpassungsbetrages ist für jede Rente ein Ausgangsbetrag (sog. Startbetrag) für die Rentenbesteuerung festzulegen. Der Anpassungsbetrag unterliegt im Gegensatz zum Startbetrag zu 100 % der Besteuerung. Der Anpassungsbetrag ist bei ungekürzten Renten die Differenz aus Jahresbruttovollrente und Startbetrag.
Der Startbetrag ist der Jahresrentenbetrag aus dem Kalenderjahr nach Rentenbeginn.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung