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Rentenanpassungsbetrag EStR Anlage R, Zeile 6

von Jumaju31.01.2019 | 11:20
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Guten Tag, Erstmaliger Rentenbeginn 2017. Ist dann in der Steuererklärung für 2018 der Betrag 0,00 EUR? So lautet die Bescheinigung der DRV für das Finanzamt. Vielen Dank im Voraus.

1 Antworten

-am 31.01.2019 | 11:59
Hallo Jumaju, die Bescheinigung der DRV ist schon richtig. Zur Ermittlung des steuerfreien Teils Ihrer Rente ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem der Besteuerung unterliegenden Anteil festzulegen . Dieser Betrag wird auf der Basis des Rentenbetrages aus dem Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, festgeschrieben. Das ist bei Ihnen das Jahr 2018. Der Rentenanpassungsbetrag ergibt sich erstmalig im Jahr nach der Festschreibung des steuerfreien Teils der Rente, also im Jahr 2019. Für Auskünfte zur Berechnung des Anpassungsbetrages im Einzelfall ist grundsätzlich Ihr Wohnsitzfinanzamt zuständig.
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