Bei der Berechnung einer (teilweisen) Erwerbsminderungsrente wird im Versicherungsverlauf (Anlage 2 zum Rentenbescheid) vom Tag des Leistungsfalles bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres eine Zurechnungszeit berücksichtigt. Bei der Zurechnungszeit handelt es sich um eine Rentenzeit, eine Arbeitssuchendmeldung ist nicht erforderlich.