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Experten-Antwort

Rentenansprüche aus der DDR

von Dagmar 31.10.2024 | 07:20
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1965 geboren. Besteht die Möglichkeit jetzt noch mit dem SV Buch Rentenansprüche geltend zu machen und wenn ja wie? Vielen Dank für Ihre Antwort Dagmar Nürnberger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Dagmar, 

 

Versicherungszeiten können jederzeit geltend gemacht werden. 

 

Ich empfehle Ihnen, zunächst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf zur Kontenklärung anzufordern. Die Anforderung kann schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal (Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung) erfolgen. Die fehlenden Versicherungszeiten können Sie dann über das Online-Portal der Rentenversicherung im Antrag auf Kontenklärung angeben. Die Zugangsdaten für das Online-Portal erhalten Sie mit dem Versicherungsverlauf. Sie werden vom Online-Portal durch die erforderlichen Vordrucke geführt und alle relevanten Daten werden abgefragt. Für die Anerkennung der fehlenden Versicherungszeiten werden entsprechende Nachweise (z. B. Sozialversicherungsbuch, Arbeitgeberbescheinigungen etc.) benötigt. Die Unterlagen können Sie ebenfalls über das Online-Portal übersenden. Den Antrag auf Kontenklärung können Sie auch über einen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Kontaktdaten finden Sie unter Beratung | Deutsche Rentenversicherung. Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie einen aktualisierten Versicherungsverlauf. 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

RentenSeppam 31.10.2024 | 07:56
Hallo Dagmar, das kommt drauf an, wie gut und genau das SV-Buch geführt wurde. Wenn alles eingetragen ist, sollte es keine Probleme geben. Sind die Eintragungen aber unvollständig, kann es sein, dass Ihnen Jahre nicht anerkannt werden können, weil es bei früheren Arbeitgebern/DISOS keine Unterlagen mehr gibt.
Sehr spät dran!am 31.10.2024 | 12:25
Sie sind ja spät dran!🤦‍♂️ Lagen Sie seit der Wiedervereinigung im Koma oder waren Sie einfach nur schludrig?
Gtam 31.10.2024 | 13:03
Na wenigstens hat sie den SV-Ausweis noch, schlagen ja auch Leute hier auf, die wissen wollen, wo man eine Kopie bekommt, weil das Teil verlottert wurde. Die gehen zu Recht leer aus!
Klar am 31.10.2024 | 15:51
Wenn Sie damals jeden Monat kräftige Beiträge an die DRV gezahlt haben, steht Ihnen selbstverständlich die entsprechende Rente zu. Ansonsten natürlich nicht. Sie wissen doch: Lt Herr Blüm bekommt jeder die Rente, für die er Beiträge gezahlt hat. Also dann.
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