Hallo Dagmar,
Versicherungszeiten können jederzeit geltend gemacht werden.
Ich empfehle Ihnen, zunächst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf zur Kontenklärung anzufordern. Die Anforderung kann schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal (Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung) erfolgen. Die fehlenden Versicherungszeiten können Sie dann über das Online-Portal der Rentenversicherung im Antrag auf Kontenklärung angeben. Die Zugangsdaten für das Online-Portal erhalten Sie mit dem Versicherungsverlauf. Sie werden vom Online-Portal durch die erforderlichen Vordrucke geführt und alle relevanten Daten werden abgefragt. Für die Anerkennung der fehlenden Versicherungszeiten werden entsprechende Nachweise (z. B. Sozialversicherungsbuch, Arbeitgeberbescheinigungen etc.) benötigt. Die Unterlagen können Sie ebenfalls über das Online-Portal übersenden. Den Antrag auf Kontenklärung können Sie auch über einen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Kontaktdaten finden Sie unter Beratung | Deutsche Rentenversicherung. Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie einen aktualisierten Versicherungsverlauf.
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