Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Rentenansprüche aus der DDR

von Dagmar 31.10.2024 | 07:20
628 Ansichten
5 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 1965 geboren. Besteht die Möglichkeit jetzt noch mit dem SV Buch Rentenansprüche geltend zu machen und wenn ja wie? Vielen Dank für Ihre Antwort Dagmar Nürnberger

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2024 | 07:48

Hallo Dagmar, 

 

Versicherungszeiten können jederzeit geltend gemacht werden. 

 

Ich empfehle Ihnen, zunächst bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger einen Versicherungsverlauf zur Kontenklärung anzufordern. Die Anforderung kann schriftlich, telefonisch oder über das Online-Portal (Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung) erfolgen. Die fehlenden Versicherungszeiten können Sie dann über das Online-Portal der Rentenversicherung im Antrag auf Kontenklärung angeben. Die Zugangsdaten für das Online-Portal erhalten Sie mit dem Versicherungsverlauf. Sie werden vom Online-Portal durch die erforderlichen Vordrucke geführt und alle relevanten Daten werden abgefragt. Für die Anerkennung der fehlenden Versicherungszeiten werden entsprechende Nachweise (z. B. Sozialversicherungsbuch, Arbeitgeberbescheinigungen etc.) benötigt. Die Unterlagen können Sie ebenfalls über das Online-Portal übersenden. Den Antrag auf Kontenklärung können Sie auch über einen Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung oder eine Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung stellen. Kontaktdaten finden Sie unter Beratung | Deutsche Rentenversicherung. Nach Abschluss der Kontenklärung erhalten Sie einen aktualisierten Versicherungsverlauf. 

4 Antworten

RentenSeppam 31.10.2024 | 07:56
Hallo Dagmar, das kommt drauf an, wie gut und genau das SV-Buch geführt wurde. Wenn alles eingetragen ist, sollte es keine Probleme geben. Sind die Eintragungen aber unvollständig, kann es sein, dass Ihnen Jahre nicht anerkannt werden können, weil es bei früheren Arbeitgebern/DISOS keine Unterlagen mehr gibt.
Sehr spät dran!am 31.10.2024 | 12:25
Sie sind ja spät dran!🤦‍♂️ Lagen Sie seit der Wiedervereinigung im Koma oder waren Sie einfach nur schludrig?
Gtam 31.10.2024 | 13:03
Sehr spät dran! schrieb

Sie sind ja spät dran!🤦‍♂️ Lagen Sie seit der Wiedervereinigung im Koma oder waren Sie einfach nur schludrig?

Na wenigstens hat sie den SV-Ausweis noch, schlagen ja auch Leute hier auf, die wissen wollen, wo man eine Kopie bekommt, weil das Teil verlottert wurde. Die gehen zu Recht leer aus!
Klar am 31.10.2024 | 15:51
Wenn Sie damals jeden Monat kräftige Beiträge an die DRV gezahlt haben, steht Ihnen selbstverständlich die entsprechende Rente zu. Ansonsten natürlich nicht. Sie wissen doch: Lt Herr Blüm bekommt jeder die Rente, für die er Beiträge gezahlt hat. Also dann.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026