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Experten-Antwort

Rentenanspruch

von Stefanie12.12.2013 | 14:34
1186 Ansichten
3 Antworten
Ich bin seit 6 Jahren geschieden, ein Versorgungsausgleich hatte nicht stattgefunden, ich habe aber Anspruch auf einen Rentenausgleich von meinem Ex-Mann. Seit 4 Jahren bin ich in einer neuen Beziehung und es steht die Überlegung der Heirat. Die Ex Frau Meines Lebensgefährten bezieht die Rentenansprüche von ihm. Wenn ich jetzt heirate, verliere ich dann den Rentenanspruch von meinem ExMann ?? es kann doch nicht sein, das ich zuhause war 23 Jahre für ihn gesorgt und dann ist das weg, weil man eine neue Ehe eingeht!!

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 13.12.2013 | 10:19

Durch die Wiederheirat erlöscht der Anspruch auf einen Versorgungsausgleich nicht. Die im Versorgungsausgleich erworbenen Entgeltpunkte bleiben im Versicherungskonto bestehen.

Experten-Antwortam 13.12.2013 | 10:19

Durch die Wiederheirat erlöscht der Anspruch auf einen Versorgungsausgleich nicht. Die im Versorgungsausgleich erworbenen Entgeltpunkte bleiben im Versicherungskonto bestehen.

1 Antworten

Neeam 12.12.2013 | 15:29
Der "Rentenausgleich" gehört zum Versorgungsausgleich. Die Punkte, die Sie vom Rentenkonto Ihres Mannes erhalten haben, sind also Ihre. Zurück erhält er sie höchstens, wenn Sie vor Ihrem Rentenbeginn oder ganz kurz danach versterben sollten.
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