Hallo Popeye,
den Ausführungen von „von DRV“ kann zugestimmt werden.
Ergänzend hierzu möchte ich erwähnen, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung ein Rentenanspruch besteht, sofern man 60 Monate (5 Jahre) mit Beitragszeiten zurück gelegt hat und die Regelaltersgrenze erreicht hat.
Sollten Sie für die Zeit von 1976 bis 1995 tatsächlich von Ihrem Dienstherr nachversichert worden sein, haben Sie die sogenannte allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt.
Ihren individuellen Rentenanspruch können Sie bei einer unserer Beratungsstelle persönlich erfragen.