Hallo Jürgen Uhde,
sofern nie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden, kann auch die Mindestversicherungszeit/allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt sein.
Damit wird auch kein Rentenanspruch bestehen.
Selbstverständlich kann sich Ihr Freund sich zu diesem Sachverhalt in einem persönlichen Termin bei einer regionalen Rentenservice-Stelle beraten lassen, um Klarheit über seine Rentensituation zu erhalten.