Hallo Juli,
die Vorpflichtversicherung muss im letzten Jahr vor Beginn der Leistung bestanden haben.
Im letzten Jahr vor Beginn der Leistung bedeutet, dass in dem dem Bezug der Entgeltersatzleistung vorangegangenen Jahr (nicht Kalenderjahr) mindestens ein Pflichtbeitrag zur Rentenversicherung gezahlt worden sein muss. Das Merkmal "zuletzt versicherungspflichtig" kann demnach auch erfüllt sein, wenn die Versicherungspflicht schon vor dem Leistungsbeginn - aber innerhalb des letzten Jahres - geendet hat. In Ihrem Fall müssten die Voraussetzungen erfüllt sein.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung