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Experten-Antwort

Rentenanspruch als Vater

von trauriger Papa04.11.2019 | 20:11
78 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Sohn ist vor 2 Monaten bei einem Verkehrsunfalls im Alter von 30 Jahren verstorben. Er war nicht verheiratet und hatte keine Kinder. Hat seine Verlobte oder ein anderes Familienmitglied Anspruch auf eine Rentenzahlung oder ähnliches?

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Antwort:

Hallo trauriger Papa,

mein Beileid für dieses traurige und schreckliche Ereignis.

Leider müssen wir W°lfgang hier zustimmen. Seitens der Rentenversicherung ist hier nichts zu erwarten, da nur verheiratete Paare und Kinder des Verstorbenen einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente haben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Liebe Leser,

dass wir in einen bestehenden Thread eingreifen passiert höchstens einmal im Jahr und stellt eine Güterabwägung dar:

W*lfgangs Formulierung stuften wir als möglicherweise verletzend für den Fragesteller ein. Wir wollten die Gefühle des Fragestellers in seiner Situation nicht weiter belasten und haben eine Formulierung gelöscht. Wir greifen sehr ungern in Beiträge ein, halten unser Vorgehen von gestern Nacht aber weiter für richtig.

Warum haben wir nicht seinen Beitrag ganz gelöscht? Weil W*lfgang die Frage des Users beantwortet hat und damit dem User eine Hilfestellung gab. Und genau das ist das Ziel dieses Forums: Menschen (in schwierigen Situationen) helfen.

Dass W*lfgang hier immer wieder für Diskussionen sorgt, hängt sicherlich mit der Masse der Posts und seiner speziellen Ausdrucksweise zusammen. Wir wissen aber, dass es neben Kritikern auch eine Reihe von Fans gibt.

Kaiser hat Recht mit der Aussage, dass die Antworten von W*lfgang i.d.R. rechtlich okay sind. Dabei unterliegt aber auch W*lfgang den Forenregeln. Verletzte er diese, löschen wir - unabhängig vom Ansehen der Person. Wir und viele User sind natürlich dankbar für seine Hilfe, aber wir würden es auch ohne ihn schaffen. Es gab mal eine Zeit, in der W*lfgang noch kein Stammuser war. Und außerdem gibt es hier ja auch noch eine große Anzahl weiterer Helfer.

Eine Bitte noch: Wenn Sie selbst schon kritisieren, dass eine Formulierung verletzend sein könnte, verbreiten Sie diese doch nicht noch zusätzlich dadurch, dass Sie den Text kommentieren. Jetzt ist passiert, wovor wir den Fragesteller schützen wollten.

An "traugiger Vater": Wir bitten um Entschuldigung, dass Ihr Eintrag zu einer Diskussion führte, die Sie so sicherlich nicht wollten. Es tut uns auch Leid, dass wir hinsichtlich möglicher Ansprüche aus der gesetzlichen Rente keine andere Auskunft erteilen konnten. Sollte Ihr Sohn über private Lebens-, Renten- oder Risikolebensversicherungen verfügen, sind Ansprüche eventuell möglich. Hierzu müssten Sie sich die Verträge Ihres Sohnes anschauen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Admin

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4 Antworten

W°lfgangam 04.11.2019 | 20:48
Hallo trauriger Papa, zunächst mein Beileid für diese tragische Unglück und den Verlust. Ein Rentenanspruch besteht dadurch nicht, da keine unmittelbaren Angehörigen bestehen. Keine Witwe (Verlobte zählt nicht), keine Kinder. Ggf. gibt es über den Arbeitgeber noch 'Sterbebeihilfen' für Angehörige, das bitte dort erfragen. Auch ggf. bei Fremdverschulden/Verkehrsunfall einen dazu wissenden Anwalt für Entschädigungsansprüche einschalten. Hat Ihr Sohn den Unfall selbst verschuldet, wird das mit priv. Regressansprüchen gegen Andere nichts - sorry, für diese offen Worte ...Sie wollten eine faire Antwort – die Ausgangsfrage lässt dafür zunächst keinen weiteren Interpretationsspielraum. Gruß w. Dieser Beitrag wurde vom Admin bearbeitet.
Zweierlei Maßam 05.11.2019 | 10:46
Und wieder einmal wird in diesem Forum mit zweierlei Maß gemessen! Der von den Experten/Administration anscheinend vergötterte User W°olfgang schrieb hier gestern etwas von "selber um den Baum gewickelt". Und anstatt den ganzen widerlichen Post zu entfernen, wird der Beitrag von der Administration des Forums editiert. Abgesehen davon, dass hier am "geistigen Eigentum" einer anderen Person wahllos rumgebastelt wird, werden wesentlich weniger widerliche Beiträge anderer User sofort gelöscht. Warum ist das so? Welche Privilegien hat dieser User hier? Und warum werden seine Beiträge hier einfach verändert, anstatt wie bei anderen auch diese geschmacklosen Beiträge zu löschen? Auf eine Antwort ist man gespannt!
Kaiseram 05.11.2019 | 12:12
Zitat von Zweierlei Maß anzeigenausblenden
Wer dieses Forum schon länger verfolgt, dem ist klar, dass dieses Forum einen Lebensinhalt des Users W*Lfgang darstellt. Mit seinen, oft unnötig langen und ausgeschmückten, aber rechtlich überwiegend korrekten Beiträgen, nimmt er den Experten natürlich viel Arbeit ab, in dem diese nur auf seine Antworten verweisen müssen. Wer will es dann den Experten und Administratoren verdenken, wenn diese sich ihr "Helferlein" nicht vergraulen wollen. Ob dieses nun richtig oder falsch ist, möge jeder für sich beurteilen!
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