1. Eine detaillierte Auskunft, aus welchen Gründen sich der Rentenanspruch gemindert hat, kann nur gegeben werden, wenn die letzten beiden Auskünfte gegenübergestellt werden. Hierbei ist die Auskunfts- und Beratungsstelle oder der zuständige Rentenversicherungsträger behilflich.
2. Außerdem sollten Sie sich dahingehend beraten lassen, ob es nicht sinnvoller ist, den "vollen" Rentenversicherungsbeitrag im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung zu entrichten.