Hallo Ralf Nickel,
da Ihre Frage für mich kein Scherz ist, sondern vielleicht gestellt wird, weil Sie in die Privatwirtschaft wechseln wollen, werde ich sie beantworten.
Sofern ein Beamter ohne Anspruch auf Versorgung (= Pension) ausscheidet, wird er normalerweise in der gesetzlichen Rentenversicherung von seinem Dienstherrn nachversichert. Dieser zahlt dabei Beiträge, die sich aus den bezogenen Bruttoentgelten berechnen.
Bundesbeamte haben mittlerweile die Möglichkeit, zwischen der Nachversicherung und dem neu eingeführten sogenannten Altersgeld zu wählen. Hierbei handelt es sich um eine eigenständige Leistung, die die obligatorische Nachversicherung ersetzen soll.
Ziel der Einführung des Altersgeldes ist es, Beschäftigten einen Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft zu erleichtern. Denn anders als bei der Nachversicherung entstehen bei späterer Zahlung des Altersgelds kaum finanzielle Nachteile.
Vergleichbare Regelungen gibt es auch in mehreren Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg, nicht: Bayern).