Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
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grundsätzlich werden durch den Versorgungsausgleich bei Eintritt der Rechtskraft einer Scheidung die entsprechenden Entgeltpunkte/Rentenanwartschaften (Bonus und Malus) übertragen und im jeweiligen Rentenversicherungskonto der früheren Eheleute verankert. Hierbei erhalten Sie und Ihr früherer Ehegatte eine Mitteilung durch den Rentenversicherungsträger. Die Auszahlung der im Scheidungsverfahren erworbenenen Entgeltpunkte/Rentenanwartschaften (Bonus) erfolgt im Rentenfall (z.B. bei der Bewilligung Erwerbsminderungsrente oder spätere Altersrente) mit Ihrer monatlichen Rente.
Falls dies bei Ihnen nicht gemacht worden sein sollte, setzen Sie sich bitte unter Vorlage des Scheidungsurteils mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen den Sachverhalt klären.
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