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Experten-Antwort

rentenanspruch der Scheidung

von ;.)20.05.2011 | 15:15
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7 Antworten

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Bin schon länger geschieden. Bisher wurde bei dem Rentenverlauf die Scheidungspunkte ( ich bekomme etwas von meinem Exmann) nicht berücksichtig da diese in der ehemaligen DDR entstanden sind. Nun habe ich eine Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt. Meine Frage: Werden jetzt die Rentenpunkte zu meiner Erwerbsrente hinzugezählt? Oder muss mein Ex erst in Rente sein? Vielen Dank

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 23.05.2011 | 14:27

Hallo ;.),

grundsätzlich werden durch den Versorgungsausgleich bei Eintritt der Rechtskraft einer Scheidung die entsprechenden Entgeltpunkte/Rentenanwartschaften (Bonus und Malus) übertragen und im jeweiligen Rentenversicherungskonto der früheren Eheleute verankert. Hierbei erhalten Sie und Ihr früherer Ehegatte eine Mitteilung durch den Rentenversicherungsträger. Die Auszahlung der im Scheidungsverfahren erworbenenen Entgeltpunkte/Rentenanwartschaften (Bonus) erfolgt im Rentenfall (z.B. bei der Bewilligung Erwerbsminderungsrente oder spätere Altersrente) mit Ihrer monatlichen Rente.

Falls dies bei Ihnen nicht gemacht worden sein sollte, setzen Sie sich bitte unter Vorlage des Scheidungsurteils mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen den Sachverhalt klären.

6 Antworten

-_-am 20.05.2011 | 17:35
Die übertragenen Rentenanwartschaften, auch die übertragenen anpassungsdynamischen Anwartschaften, werden bei einer Rentenzahlung berücksichtigt, sofern eine diesbezügliche rechtskräftige Entscheidung des Familiengerichts ergangen ist. Lassen Sie sich von Ihrem Rentenversicherungsträger, Ihrem Rechtsanwalt oder dem Familiengericht beraten.
-/-am 20.05.2011 | 17:00
Hallo, nach der Rechtskraft eines Scheidungsurteils werden die übertragenen Entgeltpunkte im Versicherungskonto gespeichert. Dabei geht eine Mitteilung raus, aus der zu ersehen ist, welche Punkte aufgrund welcher Rechtsgrundlage übertragen worden sind. Wäre aber im Falle einer Rentenbewilligung auch aus den Berechnungsanlagen zu erkennen. Was es mit der Nichtübertragung von Ostentgeltpunkten auf sich hat, müßte man aus dem Urteil entnehmen können Versorgunsgausgleich könnte evtl. damals nach § 2 VAÜG ausgesetzt worden sein. Im Zweifel beim damals zuständigen Anwalt bzw. Familiengericht nachfragen oder wenn sonst gar nichts geht, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Vorlage des Urteils bei einer Beratungsstelle vorsprechen.
;.)am 20.05.2011 | 20:47
Vielen Dank für die Antworten. Ja ,das Urteil würde damals ausgesetzt .da sich für mich ein Minus ergeben hätte wegen Ost und Westbezüge. Mir würd edamals gesagt sobald mein Ex in Rente gehen würde würde es dazugerechent. Da es sich nun um die EU handelt denke ich das mit der Hinzurechnung damit gewartet wird bis zur normalen Alterrente.
-/-am 21.05.2011 | 17:53
Im Herbst 2009 wurde Versorgungsausgleich reformiert. Alle nach § 2 VAÜG ausgesetzten Fälle werden jetzt von den Familiengerichten von Amts wegen neu aufgerollt ...
;.)am 22.05.2011 | 12:06
Vielen Dank -/- das ist eine gute Nachricht. Werde mich mal mit dem Amtsgericht in Verbin dung setzen, oder macht das die DRV automatisch weil ich ja einen Rentenanantrag gestellt habe? Vielen Dank auch an die anderen für die Auskünfte.
:-)am 29.07.2011 | 16:39
Hallo, erhalte volle EU rente unbefristet. Davon werden mir natürlich Krankenkassen - und Pflegebeiträge abgezogen. Meine Frage nun: Falls ich heiraten sollte, dann wäre ich doch familienversichert durch meinen Mann ( kein Rentner) Würden dann trotzdem noch Kranken- und Pflegeversicherungbeiträge von meiner EUrente abgezogen? DANKE
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