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Experten-Antwort

Rentenanspruch für Mehrfachpflege, PG5

von Ulrich Piecha19.12.2023 | 10:52
216 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Experten-Team, unsere Tochter hat seit Geburt (1992) Pflegegrad 5 (anfangs Pflegestufe 3) Sie ist mehrfach schwerstbehindert und der Pflegeaufwand ist extrem, auch nachts. Sie wurde von meiner Frau in vollem Umfang gepflegt, da ich beruflich meist unterwegs war. Seit Juni 2022 bin ich in Rente (vorzeitig, um bei der Pflege zu unterstützen). Seitdem teilen wir uns die Pflege. Der Pflegeaufwand zuhause ist (abzüglich der Zeiten in der Lebenshilfe) 148 Stunden/Woche. Der Anteil für jeden von uns ist demnach 74h/Wo. Bisher bekam meine Frau entsprechende Rentenpunkte angerechnet. Wie sieht das jetzt aus? Werden die Rentenpunkte auf uns beide aufgeteilt und damit meine Rente erhöht? Eine Pflege durch nur eine Person ist undenkbar bei dem Pflegeaufwand von 148h/Wo. Vielen Dank für eine Antwort Mit freundlichen Grüßen Ulrich Piecha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich Piecha,

 

Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Personen in der Zeit, in der sie einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne der §§ 1415 SGB XI wenigstens 10 Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens 2 Tage in der Woche, in seiner häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegen, wenn der Pflegebedürftige Anspruch auf Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung hat.

 

Diese Voraussetzungen dürften Sie nach Ihren Schilderungen erfüllen, so dass auch für Sie Beiträge aufgrund der Pflege zur Rentenversicherung durch die Pflegekasse zu entrichten sind.

Die Anspruchsvoraussetzungen sind für jede Pflegeperson gesondert/getrennt zu prüfen. Wenn Sie und Ihre Ehefrau jeweils die Voraussetzungen als Pflegeperson erfüllen, erhalten Sie beide die (anteiligen) Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.

Weitere Informationen entnehmen Sie gerne unserer Informationsbroschüre:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rente_fuer_pflegepersonen.html

Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrer der Pflegekasse in Verbindung zu setzen. 

 

Die Beitragsentrichtung durch die Pflegekasse erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zur Vollendung Ihrer Regelaltersgrenze. Nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, kann die Zahlung einer Altersteilrente in Höhe von 99,99 Prozent sinnvoll sein, da dann weiterhin Pflichtbeiträge wegen Pflege möglich wären und ihre Rente steigern. Der Wechsel von einer Altersvollrente in eine Altersteilrente ist nur für die Zukunft möglich und schriftlich (formlos) zu beantragen.

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Mertenam 19.12.2023 | 18:25
Hallo, für ein Jahr Pflege beim Pflegegrad 5 bekommt Ihre Frau ca. etwas weniger als 1 Entgeldpunkt. Wenn Sie also jetzt bei der Pflegekasse angeben, dass Sie sich die Pflege teilen bekommen Sie beide die Hälfte. Mehr wird es nicht ganz egal wie viele Wochenstunden Sie pflegen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 werden zumeist in Einrichtungen gepflegt und teilweise am Wochenende und/ oder Ferien noch Zuhause. Das ist auch sinnvoll, niemand lebt ewig auch pflegende Angehörige nicht. Außerdem haben Sie mit der Dauerpflege keine Lebensqualität mehr. Alles Gute!
Deutsche Rentenversicherung
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