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Experten-Antwort

Rentenanspruch für geringfügig Beschäftigte

von Günter Schnorr06.01.2011 | 19:47
3356 Ansichten
2 Antworten

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Meine Tochter ist Vollzeit beschäftigt und möchte zusätzlich eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aufnehmen. Laut dem Arbeitgeber erfolgt für die geringfügige Beschäftigung eine Anmeldung mit Paúschalbeiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung. Steigert sich durch diesen pauschalen Rentenversicherungsbeitrag die Rente? Es ist keine Aufstockung des Rentenversicherungsbeitrages geplant. Aus der Vollbeschäftigung wird jedoch der Arbeitnehmeranteil bezahlt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Arbeitgeber muss für die geringfügige Beschäftigung Pauschalbeiträge an die KK und an die RV abführen. Durch die Beiträge an die RV erhält Ihre Tochter minimale zusätzliche Rentenansprüche. Bei genau einem 400,- EURO-Job sind dies (bei einem Jahr) 3,25 EUR Monatsrente mehr!

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1 Antworten

-_-am 06.01.2011 | 20:30
Stimmt! Ja, jedoch nur sehr gering. Hat der Versicherte Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung erzielt, für das der Arbeitgeber einen Beitragsanteil nach § 172 Abs. 3, 3a SGB 6 getragen hat, werden hierfür Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Zuschläge sind auch dann zu ermitteln, wenn eine geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen selbständigen Tätigkeit zusammentrifft und bereits durch die versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit die Beitragsbemessungsgrenze ausgeschöpft wird. Gleiches gilt ab 01.04.2003 beim Zusammentreffen einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung mit einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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