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Experten-Antwort

Rentenanspruch für Mütter?

von Sema Karagöz20.03.2013 | 13:24
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter ist 1953 geboren und hatte 9 Kinder. Ein Kind ist mit 4 Monaten verstorben - Sie hat nun 8 Kinder! 1 Kind ist ist zwar in Deutschland geboren aber im Alter von 6-14 Jahren in der Türkei gewesen. 1 Kind der 8 Kinder ist in der Türkei geboren, aber direkt nach der Geburt wieder in Deutschland!!! Die restlichen 6 Kinder sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. 7 Kinder (incl. des verstorbenem Kindes) sind vor dem 31.12.1991 geboren + 2 Kinder sind nach dem 01.01.1992 geboren. Meine Mutter hat zwar teilweise auf 400-DM/EUR -Basis gearbeitet, jedoch nicht auf Steuerkarte und keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt!!! Sie ist eine Hausfrau und ist mit meinem Vater, der Frührentner ist, seit 1974 verheiratet. Meine Fragen: Kann meine Mutter Rente beziehen, wenn ja, wie viel würde sie beziehen? Welchen Wege müsste sie dafür einleiten??? Vielen Dank im Voraus!!! Karagöz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sema Karagöz,

wir können uns den Beiträgen von KSC anschließen.

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5 Antworten

KSCam 20.03.2013 | 14:06
Ihre Mutter soll eine Beratungsstelle der DRV aufsuchen und das Versicherungskonto klären lassen. Wegen der Kinderzeiten braucht sie die Geburtsnachweise aller Kinder, die Sterbeurkunde des verstorbenen Kindes und Bescheinigungen des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz von sich und den Kindern. Diese Bescheinigung sollte sich auf die Zeit ab Gurt des ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes beziehen. Dann erhält sie einen Bescheid aus dem sie sieht, wann sie in Rente gehen kann und wieviel sie bekommt.
Ackeram 20.03.2013 | 14:04
Ihre Mutter kann mit 67 Jahren und 7 Monate eine Rente beantragen. Nach aktuellem Wert würde Sie so um die 310 Euro bekommen.
Ackeram 20.03.2013 | 14:07
Zitat von Acker anzeigenausblenden
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Mutter ist 1953 geboren und hatte 9 Kinder. Ein Kind ist mit 4 Monaten verstorben - Sie hat nun 8 Kinder! 1 Kind ist ist zwar in Deutschland geboren aber im Alter von 6-14 Jahren in der Türkei gewesen. 1 Kind der 8 Kinder ist in der Türkei geboren, aber direkt nach der Geburt wieder in Deutschland!!! Die restlichen 6 Kinder sind in Deutschland geboren und aufgewachsen. 7 Kinder (incl. des verstorbenem Kindes) sind vor dem 31.12.1991 geboren + 2 Kinder sind nach dem 01.01.1992 geboren. Meine Mutter hat zwar teilweise auf 400-DM/EUR -Basis gearbeitet, jedoch nicht auf Steuerkarte und keine Beiträge in die Rentenversicherung gezahlt!!! Sie ist eine Hausfrau und ist mit meinem Vater, der Frührentner ist, seit 1974 verheiratet. Meine Fragen: Kann meine Mutter Rente beziehen, wenn ja, wie viel würde sie beziehen? Welchen Wege müsste sie dafür einleiten??? Vielen Dank im Voraus!!! Karagöz
Ihre Mutter kann mit 67 Jahren und 7 Monate eine Rente beantragen. Nach aktuellem Wert würde Sie so um die 310 Euro bekommen.
Entschuldigung habe mich verrechnet es wäre sogar eine Rente in Höhe von 360 Euro.
Feliam 20.03.2013 | 14:08
Aber dafür schon mit 65 und 7 Monaten.
KSCam 20.03.2013 | 14:10
Und der Jahrgang 53 kann auch spätestens mit 65+7 in Rente. 67+7 gibt es noch nicht.
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