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rentenanspruch für teilnahme als soldat im 2. weltkrieg?

von petra gattin28.03.2008 | 11:51
6863 Ansichten
5 Antworten
mein ehemann hat als junger Mann mehrere Jahre im Krieg gekaempft. Er sagt, er haette keinen Rentenanspruch für diese Zeit. Stimmt dies?

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.03.2008 | 13:36

Die Zeit als Kriegsteilnehmer bei der deutschen Wehrmacht wird nach der Vollendung des 14. Lebensjahres als Ersatzzeit anerkannt. Eine Rente kann ihr Ehemann nur dann unter Berücksichtigung dieser Zeit erhalten, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen für den Rentenbezug erfüllt sind.

4 Antworten

Knut Rassmussenam 28.03.2008 | 12:01
Auf welcher Seite hat er denn gekämpft? Tito --> Ehrenpension Wehrmacht --> Ersatzzeit in der deutschen Rente Alliierte --> im Heimatland nachfragen sonstige kriegführende Länder --> im Heimatland nachfragen
Schadeam 28.03.2008 | 13:33
lesen Sie doch gemeinsam mit Ihrem Mann den Rentenbescheid durch, dann wissen Sie ob der Kriegsdienst bei der Rente angerechnet wird. Wenn dort nichts darüber ausgesagt ist, sollten Sie das überprüfen lassen. Bei meiner Antwort unterstelle ich, dass Ihr Mann eine deutsche Rente erhält und auf auf der deutschen Seite gekämpft hat.
Heinricham 28.03.2008 | 13:57
nur zur Eränzung vom Beitrag von "Schade". Die Kriegsdienstzeit wird im Rentenbescheid als "Ersatzzeit" aufgeführt. Heinrich
Amadéam 28.03.2008 | 15:26
Aus Ihrer Fragestellung ergeben sich weitere Fragen 1. Haben Sie oder Ihre Ehemann schon einmal den Versicherungsverlauf bezüglich der Zeit von 1939 bis 1945 überprüft, ob dort Ersatzzeiten oder Zeiten einer so genannten fiktiven Nachversicherung aufgeführt sind? 2. Auch Zeiten der Kriegsgefangenschaft - falls zutreffend - sollten aufgeführt sein. 3. Zeiten des Wehrdienstes vor Beginn des Krieges sind ebenfalls Ersatzzeiten 4. Kann Ihr Ehemann seinen Kriegsdienst nachweisen (Bescheinigungen, Soldbuch, Urlaubsscheine, Verwundungen/ Lazarettaufenthalte, Dokumente über erhaltene Auszeichnungen z.B. EK I und II oder Ritterkreuz usw., Kriegsgefangenenentlassungsschein etc.)? 5. War Ihr Ehemann Berufsoldat? Für Berufssoldaten in der Wehrmacht, käme keine Ersatzzeit, sondern eine fiktive Nachversicherung in Betracht: http://www.rententips.de/rententips/lexikon/index.php?index=2310… Sollten keine Nachweise für den Kriegsdienst vorliegen, wenden Sie sich an die Deutsche Dienststelle http://www.dd-wast.de/… Ehe Sie aber etwaige Pferde scheu machen, schauen Sie sich vorher unbedingt noch mal genauestens den Versicherungsverlauf Ihres Ehemannes an (Ersatzzeiten / Zeiten der fiktiven Nachversicherung für den fraglichen Zeitraum). Sollten Sie damit nicht klar kommen, vereinbaren Sie einen Termin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers (Siehe auf dieser Seite unter Service)
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