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Rentenanspruch für Türkische Mütter

von Verena Maier15.12.2010 | 10:14
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrete Damen und Herren, die Mutter( geb. 1947 ) meinens Lebensgefährten lebt seit 1985 wieder in der Türkei. Ihr 4. Sohn wurde 1974 in Deutschland geboren. Sie hat von 1976 bis 1984 mit Unterbrechungen in Deutschland gearbeitet, bekommt keine eigenen Rente sondern eine Rente Ihres verstorbenen Mannes. Durch Verwandte hat Sie erfahren,das sie durch die Geburt eines Kindes in Deutschland Anspruch auf eine monatliche zusätzliche Zahlung zur Rente hätte. Entspricht das der Realität oder ist das ein Gerücht ? Vielen Dank und herzliche Grüße V. Maier

5 Antworten

KSCam 15.12.2010 | 16:38
Der Rentenanspruch mit 65 würde bestehen, wenn 5 Beitragsjahre vorliegen. Erfahrungsgemäß lassen sich Türken, die mit unter 40 Deutschland verlassen und in die Türkei zurückkehren die Beiträge erstatten, so dass durch eine Erstattung die Beiträge, die von 1976 bis 1984 gezahlt wurden, eventuell untergegangen sind (weil sie erstattet wurden). Es würde mich doch sehr wundern, wenn Ihre "Schwiegermutter" da ein Ausnahmefall wäre, die auf die Beitragserstattung verzichtet hat. :-) Für ein 1974 in D geborenes Kind wird grundsätzlich ein Beitragsjahr angerechnet, wenn Mutter und Kind im ersten Jahr den gewöhlichen Aufenthalt in D hatten. Sie schreiben, dass die Frau erst ab 1976 in D gelebt hat, in sofern ist das Kinderjahr mehr als fraglich. Alles weitere wäre individuell zu klären.
W*lfgangam 15.12.2010 | 20:38
Hallo KSC, > Sie schreiben, dass die Frau erst ab 1976 in D gelebt hat, Verena Meier schreibt, dass 'sie' erst ab 1976 in D _gearbeitet_ hat ...wer hier (schon früher) lebt, wird nicht zwangsläufig zur Arbeitsaufname verpflichtet ;-) Gab es diese Rückkehrbeihilfe für türkische Staatsangehörige 1984 noch? Meines Wissens war die 'normale' Beitragserstattung bei Erreichen von 60 Monaten damals schon ausgeschlossen. Gruß w.
KSCam 15.12.2010 | 22:17
Da hab ich mich verlesen, somit ist die Kinderzeit wohl anrechenbar. Die Beitragsersttung für Türken, die es ja auch heute noch gibt, gab es nach meiner Erinnerung auch schon damals.
-_-am 15.12.2010 | 21:54
Hier finden Sie die Rentenversicherungsträger, die als Ansprechpartner für alle Fragen zur Rentenversicherung im Zusammenhang mit der Türkei zur Verfügung stehen: Deutsche Rentenversicherung Ober- und Mittelfranken Wittelsbacherring 11 95444 Bayreuth Telefon 0921 607-0 Telefax 0921 607-398 http://www.deutsche-rentenversicherung-bayreuth.de Sofern Beiträge zu diesem Versicherungsträger gezahlt worden sind: Deutsche Rentenversicherung Bund Ruhrstraße 2 10709 Berlin Telefon 030 865-1 Telefax 030 865-27240 http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Hauptverwaltung Pieperstraße 14-28 44789 Bochum Telefon 0234 304-0 Telefax 0234 304-53050 http://www.kbs.de
W*lfgangam 16.12.2010 | 21:17
Hallo KSC, diese so genannte Rückkehrhilfe wurde mitten in 1983 beschlossen ...gut das man noch 'alte' Unterlagen hat (oder *beschämend in alten Spiegel-Meldungen nachgooglen muss ;-) Das Recht zu Beitragserstattung für türkische Staatsangehörige wurde zwar inzwischen etwas verfeinert, gilt aber nach wie vor - noch sind sie nicht in der EU, dann wäre Schluss damit. Mehr Info dazu - wer's wissen will - unter: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Gruß w.
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