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Experten-Antwort

Rentenanspruch in Algerien

von Karim21.11.2025 | 12:17
392 Ansichten
5 Antworten
Hallo, ich bin deutscher Staatsbürger und haben ca. 7 Jahre in Algerien gearbeitet und dort auch Rentenbeiträge gezahlt. Aktuell lebe ich in Frankreich und arbeite in Deutschland und möchte wissen, ob ich in Algerien Rentenanspruch hätte (ich war leider in den 7 Jahren in Algerien in Deutschland nicht Rentenversichert). Danke Vorab und viele Grüße!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.11.2025 | 12:31

Hallo Karim,

 

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Algerien gibt es kein Sozialversicherungsabkommen.

Ob Sie einen Rentenanspruch in Algerien haben, kann hier nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den

Träger der Rentenversicherung in Algerien.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

KSCam 21.11.2025 | 12:30
Wenn Sie in Algerien Beiträge gezahlt haben müssten Sie auch eine algerische Rentennummer und entsprchende Belege dafür haben. Dann können Sie entweder die RV in Algerin kontaktieren, lässt sich per google sicher einfach recherchieren. Oder Sie geben das in D bei der Kontenklärung an, da werden Sie nach Zeiten im Ausland an und können Ihre algerischen Zeiten angeben, sowie etwaige Zeiten in Frankreich. Am Ende der Klärung solltn Sie Versicherungsläufe aus D und Algerien haben. Und dann können Ihnen die Algerischen Kollegen sicher mitteilen wann Sie wieviel Rente aus Algerien bekommen.
KSCam 21.11.2025 | 15:22
Karim schrieb

Recht herzlichen Dank,

dadurch dass ich aktuell in Frankreich lebe und Frankreich einen Abkommen zur Rentenversicherung mit Algerien hat, vielleicht läuft es dann über Frankreich.

auch D hat ein Abkommen mit Algerien und auch über die EU eines mit F. Auf welchem Weg Sie das klären ist eigntlich egal. Entweder indem Sie direkt in Algerien einen Auszug anfordern, oder über die RV in Frankrich oder über die DRV. Das gibt es mhrere Wege zum Ziel. Im Endeffekt werden Sie für die Jahre in Algrien aber eine Rente von dort erhalten. Und für die deutschen Jahre eine Rente aus D, und für Zeiten in F von dort eine Rentenzahlung.
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