Die Tatsache, dass Ihre Frau zwei Kinder erzogen hat (5 + 6 Jahre alt), sorgt dafür, dass die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente vorliegen sollten. Suchen Sie eine Beratungsstelle auf und lassen Sie die Ansprüche vor Ort prüfen. Eventuell bedarf es vor dem Rentenantrag einer Klärung der Versicherungszeiten.