Hallo Funzel,
wenn Sie sich im Minijob von der Versicherungspflicht befreien lassen und nur der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zahlt, entstehen aus diesem Minijob zunächst erstmal keine vollwertigen Pflichtbeitragszeiten, die Grundlage für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sein könnten.
Ganz leer gehen Sie hier dennoch nicht aus. Minijob-Zeiten, in denen keine Versicherungspflicht bestand, werden dennoch in reduziertem Umfang bei der Wartezeit angerechnet. Aus den Pauschalbeiträgen des Arbeitgebers wird zunächst ein Zuschlag an Entgeltpunkten ermittelt.
Aus diesen Zuschlagsentgeltpunkten werden wiederum Monate ermittelt, die für die Wartezeit mitzählen. Diese zusätzlichen Wartezeitmonate werden allerdings zeitlich nicht zugeordnet. Sie werden also nicht für die Zeit konkrete Zeit des Minijobs berücksichtigt.
Letztlich sind die durch einen nicht versicherungspflichtigen Minijob erzielbaren Wartezeitmonate vom Umfang her relativ gering. Ein Rentenanspruch allein aus Pauschalbeiträgen eines nicht versicherungspflichtigen Minijobs wird sch daher unter realistischen Bedingungen nur schwer realisieren lassen.
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