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Experten-Antwort

Rentenanspruch nach Arbeit im Ausland

von Doris Mueller13.05.2011 | 09:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Mein Mann (Griechischer Staatsbuerger) und ich habe viele Jahre in Griechenland, mein Mann auch in den USA gearbeitet. Wenn wir in Deutschland eine Rente beziehen wollen, gibt es einen Mindestzeitraum, den wir vor Renteneintritt in Deutschland gearbeitet haben muessen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Mueller,

Voraussetzung für jede deutsche Rente ist, dass Sie für eine bestimmte Zeit Beiträge gezahlt haben. Diese Mindestversicherungszeit (auch Wartezeit genannt) ist abhängig von der gewünschten Rentenart und beträgt z. B. 5, 15 oder 35 Jahre. Auf die Wartezeit werden zwar auch die in Griechenland bzw. in den USA zurückgelegten Versicherungszeiten angerechnet, allerdings erfolgt dies für jedes Land getrennt (es werden einmal die in Griechenland und Deutschland und einmal die in Deutschland und den USA zurückgelegten Zeiten addiert).

Weitere Einzelheiten können Sie den folgenden Broschüren entnehmen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/89292/publicationFile/16795/arbeiten_deutschland_usa.pdf

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/29796/publicationFile/16799/leben_und_arbeiten_in_europa.pdf

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