Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDurch das Sozialversicherungsabkommen soll sichergestellt werden, dass Ihnen keine Nachteile bei Ihrer Rente entstehen. Das gilt sowohl für die deutsche Rente als auch für die Rente aus den USA.
Ob ein Rentenanspruch in den USA besteht wird in den USA geprüft. Durch das Sozialversicherungsabkommen ist es aber zum Beispiel möglich, dass auch die in Deutschland zurückgelegten Versicherungszeiten für die Erfüllung von Mindestversicherungszeiten berücksichtigt werden können. Gleiches gilt auch für die in den USA zurückgelegten Zeiten für die Erfüllung von Wartezeiten bei der deutschen Rente.
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