Hallo c.nieland,
die Leistung für Kindererziehung erhalten Mütter, die vor dem 01.Januar 1921 geboren sind. Diese Leistung ist eine an die Person der Mutter gebundene Leistung eigener Art, keine Rente (§ 23 SGB I).
Anders als bei Renten stehen den Hinterbliebenen keine aus der Leistung für Kindererziehung abgeleiteten Leistungen zu.