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Experten-Antwort

Rentenanspruch zwischen zwei Ausbildungen

von Natascha Heise09.03.2016 | 09:24
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3 Antworten

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Hallo, aktuell beziehe ich Halbwaisenrente und mache eine Ausbildung. Allerdings habe ich diese zum 31.03 2016 gekündigt. Ab dem 4.8.2016 geht die neue schulische Ausbildung los. Ich weiß von der 4 Monats Übergangsfrist. Nun frage ich mich ob mir diese gewährt wird weil die vier Monate Übergangsfrist ja eigentlich am 1.8.16 ausläuft und die schule Ferienbexingt am 4.8.16 anfängt. Über eine Antwort vom Experten würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

In Ihrem Fall besteht kein Anspruch auf Waisenrente zwischen Ausbildung und Schule, weil die 4 Kalendermonatsfrist - wenn auch nur knapp - überschritten ist.

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2 Antworten

Charlyam 09.03.2016 | 09:51
Hier noch die Entsprechende Rechtliche Anweisung: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… "R5.2.1 Höchstdauer der Übergangszeit Nach § 48 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI besteht der Waisenrentenanspruch für eine Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten fort. Durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz vom 21.07.2004 (BGBl. I S. 1791) ist zum 01.08.2004 eine gesetzliche Festlegung der Höchstdauer der Übergangszeit erfolgt. Die Maximaldauer von vier Kalendermonaten wurde auch durch das Urteil des BSG vom 01.07.2010 (AZ: B 13 R 86/09 R, insbesondere Rd.-Nrn. 23, 24, SozR 4-2600 § 48 Nr. 4) bestätigt. Damit ist es erforderlich, dass der nächste Ausbildungsabschnitt (beziehungsweise Freiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst) spätestens am ersten Tag des fünften auf die Beendigung der vorangegangenen Ausbildung (beziehungsweise Freiwilligendienst beziehungsweise Wehrdienst) folgenden Kalendermonats beginnt......"
Charlyam 09.03.2016 | 09:48
Die "4 Monats Frist" läuft bereits am 31.07. aus. (01.04.2016 - 31.07.2016 = 4 Kalendermonate). § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI Es gibt eine Härteregelung, wonach die Übergangsfrist um einen Tag verlängert wird, wenn die Ausbildung genau am 1 Tag nach dem Ende der 4 Kalendermonate beginnt. Würde deine Ausbildung also am 01.08.2016 beginnen, hättest du evtl. weiterhin Anspruch auf die Halbwaisenrente. Da die Ausbildung aber erst am 4.8, also 4 Tage später beginnt, siehts m. E. schlecht aus. Irgendwo muss der Gesetzgeber ja die Grenze ziehen. Kannst du mit deinem Ausbilder ggf. nochmal Reden, damit du noch einen Monat länger, also bis Ende April in Ausbildung bleiben kannst!? Dann hätte sich das Problem erledigt.
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