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Rentenansprüche als Dauerhausfrau

von Mama4913.08.2008 | 14:05
1135 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin mein Leben lang Hausfrau und Mutter gewesen. Habe ich einen Anspruch auf etwaige Leistungen?? Ich hab nie in einem Angestellterverhältniss gearbeitet, aber war über 20 Jahre Gesellschafter ein einem Familienunternehmen. Steht mir etwas zu, oder nicht??

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Mama49,

für einen Rentenanspruch benötigen Sie 5 Jahre Beitragszeit. Für die Erziehung von Kindern werden Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Bei Geburten vor 1992 werden pro Kind 12 Kalendermonate Erziehungszeit berücksichtigt. Bei Geburten nach 1991 werden pro Kind 36 Monate Erziehungszeit angerechnet. Sofern Sie aufgrund der Erziehung von Kindern nicht die Voraussetzung für eine Altersrente erfüllt haben, können Sie noch freiwillige Beiträge zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zahlen. Aus der Zeit als Gesellschafterin werden keine rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, wenn für diese Zeit keine Beiträge eingezahlt wurden.

2 Antworten

Brilleam 13.08.2008 | 14:17
Hallo Mama49! - Wie viele Kinder haben Sie geboren und/oder aufgezogen? - Wie ist Ihr Familienstand (evtl. geschieden mit Versorgungsausgleich?) - Bestand als Gesellschafterin evtl. Versicherungspflicht? Sie werden spätestens dann einen Anspruch haben, wenn Sie die allgemeine Wartezeit erfüllen und die Regelaltersgrenze erreicht haben! Ob und ggf. was Sie dafür tun könnten/sollten kann aus Ihren dürftigen Angaben leider keine/r herleiten!
Rosannaam 13.08.2008 | 15:54
Keine Beiträge zur gesetzlichen RV -> keine Leistungen aus der gesetzl. RV! So einfach ist das. Ich hoffe nur für Sie, Sie haben auf irgendeine Art Altersvorsorge während der Zeit als Gesellschafterin betrieben, sonst sieht´s womöglich mal gaaaanz schlecht aus...
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