Hallo Mama49,
für einen Rentenanspruch benötigen Sie 5 Jahre Beitragszeit. Für die Erziehung von Kindern werden Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Bei Geburten vor 1992 werden pro Kind 12 Kalendermonate Erziehungszeit berücksichtigt. Bei Geburten nach 1991 werden pro Kind 36 Monate Erziehungszeit angerechnet. Sofern Sie aufgrund der Erziehung von Kindern nicht die Voraussetzung für eine Altersrente erfüllt haben, können Sie noch freiwillige Beiträge zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zahlen. Aus der Zeit als Gesellschafterin werden keine rentenrechtlichen Zeiten angerechnet, wenn für diese Zeit keine Beiträge eingezahlt wurden.