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Experten-Antwort

Rentenansprüche bei der Bundeswehr

von Jones12.11.2010 | 13:01
3310 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Ich war jetzt 18 Monate bei der Bundeswehr,davon 9 Monate freiwilliger Wehrdienst. Hat der Bund auch Rentenbeiträge für mich gezahlt und habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Bin direkt von der Schule zum Bund.

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Für die gesamten 18 Monate werden Sie vom Staat (Bund) in der Rentenversicherung versichert. Die Leistung beträgt 60% der Bezugsgröße. D.h. 60 % des Durchschnittsverdieners.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Nein, auf die Bezugsgröße. Die Bezugsgröße ist der Wert den der Durchschnittsverdiener in Deutschland erwirtschaftet. Was Sie als Soldat bekommen haben spielt keine Rolle.

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4 Antworten

Jonesam 12.11.2010 | 13:38
Beziehen sich die 60% auf das Arbeitslosengeld ? Habe aber die ersten 9 Monate nur ca 300 Euro erhalten und danach ca. 1000 Euro
Onkel Paulam 12.11.2010 | 14:45
Also was die zukünftige Rente angeht, rentiert sich der Wehrdienst bzw. der Militärdienst nicht. Das ist sehr wenig: 60 % vom Verdienst eines Durchschnittsverdieners!!! Das ist im Grunde ein Armutszeugnis für den Staat. Damit zeigt er, was ihm seine Wehrpflichtigen wert sind.
Der Bürgeram 12.11.2010 | 16:49
Hallo Ich war jetzt 18 Monate bei der Bundeswehr,davon 9 Monate freiwilliger Wehrdienst. Hat der Bund auch Rentenbeiträge für mich gezahlt und habe ich auch Anspruch auf Arbeitslosengeld ? Bin direkt von der Schule zum Bund.
Also was die zukünftige Rente angeht, rentiert sich der Wehrdienst bzw. der Militärdienst nicht. Das ist sehr wenig: 60 % vom Verdienst eines Durchschnittsverdieners!!! Das ist im Grunde ein Armutszeugnis für den Staat. Damit zeigt er, was ihm seine Wehrpflichtigen wert sind.
Ja, da haste recht, das ist sogar unverschämt. Wenn ich denke, was der Staat bei den Frauen für das Kinderkriegen gerade für die Rente "springen" läßt.
-_-am 12.11.2010 | 18:04
Zitat von Der Bürger anzeigenausblenden
Wir sind uns einig, dass die Honorierung von Wehrdienstzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung überwiegend erheblich zu gering ist. Bei anderen Wehrpflichtigen, die vielleicht gar nicht versichert wären oder nur geringere Beiträge hätten (z. B. ALG II - Bezieher), wird ein relativ gutes Entgelt berücksichtigt. Kinder müssen jedoch erheblich länger als 3 Jahre erzogen werden, für die der Staat aber nur Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lässt. Wenn man bedenkt, wie viele Jahre Mütter oder Väter dafür Einschränkungen bei der Erwerbstätigkeit haben, sind die Wehrpflichtigen in der gesetzlichen Rentenversicherung doch relativ gut honoriert. Ein gegeneinander Aufrechnen ist daher sehr unreflektiert und unzulässig. http://bundesrecht.juris.de/sgb_6/__166.html
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