Hallo Lotti,
die Ansprüche die Sie bis zur Regelaltersrente gesammelt haben bleiben Ihnen selbstverständlich erhalten.
Je nachdem, wie viele Wartezeiten Sie bis zum Zeitpunkt X gesammelt haben, gäbe es noch die Möglichkeit eine vorzeitige Rente zu beanspruchen, dann allerdings mit Abschlägen.
Zu bedenken ist lediglich, dass unter Umständen ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wegfallen kann.
Gerne können Sie sich hierfür einen telefonischen Beratungstermin geben lassen, um Ihre Möglichkeiten prüfen zu lassen.
Viele Grüße
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