Guten Tag Silvia,
wenn Ihnen im Rahmen des Versorgungsausgleichs Rentenanwartschaften rechtskräftig übertragen wurden, werden diese auch bei der Berechnung einer Erwerbsminderungsrente mit berücksichtigt, also ausgezahlt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung