Hallo Anna,
grundsätzlich wird bei Scheidungen nach dem 01.07.1977 in Deutschland immer ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen von diesem Vorgehen abgesehen werden kann. Diese Sonderfälle werden immer im Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht verhandelt.
Ob in Ihrem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, können Sie dem damaligen Scheidungsurteil entnehmen. Hieraus ist auch ersichtlich, bei welchem Träger welche Ansprüche übertragen wurden.
Im Zweifelsfall können Sie den Beratungsdienst der Deutschen Rentenversicherung unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0 erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Was sollen denn "Rentenanteile" sein, wenn Sie keine Rente bekommen???
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