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Experten-Antwort

Rentenantrag - 9 Monate vor Rentenbeginn stellen möglich?

von Karl13.11.2024 | 14:41
13973 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist es möglich einen Rentenantrag 9 Monate vor Beginn der Rente zu beantragen? 1. Es liegen die Voraussetzungen für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte vor 2. Der Rentenverlauf ist vollständig lt. meinen Kundenportal Als Angestellter muss ich meinen Arbeitsvertrag rechtzeitig kündigen. Ich kann aber erst kündigen, wenn dem Rentenantrag zugestimmt wurde. Dauer ca. 2-3 Monate. Bei einer Kündigungsfrist von 3 Monaten und mit dem gleichzeitigen Abbau von Überstunden (im Falle einer Kündigung) liege ich aktuell bei einem Vorlauf von mind. 6 Monaten. Also muss ich den Rentenantrag entsprechend früher stellen. Bei einer Wartezeit von 2-3 Monaten also ca. 9 Monate vorher. Ist dieses möglich?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.11.2024 | 11:31

Hallo Karl,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Wir verstehen Ihre Sorge und es ist grundsätzlich möglich, einen Rentenantrag frühzeitig zu stellen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allerdings, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Eine frühere Rentenantragstellung ist aber grundsätzlich auch möglich. Es ist allerdings ratsam, dass Sie einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen, ob in Ihrem speziellen Fall aus den Gründen, die Sie hier dargelegt haben, auch eine Antragstellung schon 9 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn möglich wäre.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Rentenantrag beträgt jedenfalls in der Regel zwei bis drei Monate. Es ist wichtig,

dass Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

Sie können sich bei der Deutschen Rentenversicherung die Antragstellung auch bestätigen lassen und diese Antragsbestätigung dann nutzen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag wegen etwaiger Kündigungsfristen genau prüfen und eventuell hierzu auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen zur Rentenantragstellung als auch die Antragstellung selber im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches durchzuführen, dass Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren können.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

 

 

5 Antworten

DaViam 13.11.2024 | 15:08
Hallo, ein Rentenantrag wird ca 4 Monate vor Rentenbeginn gestellt. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn der Arbeitgeber (frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn) uns Ihre Entgeltdaten meldet. Natürlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber gegenüber schriftlich kündigen bzw. einen Aufhebungsvertrag machen. Dafür ist aber kein Rentenbescheid notwendig. Sofern alle Voraussetzungen für die o.g. Rente erfüllt sind, kann ein Rentenversicherungsträger die Rente nicht ablehnen. Es gibt insofern keinen Ermessensspielraum.
Königam 13.11.2024 | 15:10
Nein, da eine Entgeltabfrage erst drei Monate vor Rentenbeginn erfolgt und ein Rentenbescheid auch erst danach erfolgt. Was glauben Sie denn, wie dies tausende Antragsteller mit langer Kündigungsfrist bisher gemacht haben? Der Zeitpunkt des Rentenbeginns steht doch fest, daher gehen Sie doch auch im Vorfeld bei einer Kündigung kein Risiko ein. Wieder mal ein künstlich erzeugtes Problemchen.
Maxam 13.11.2024 | 15:42
Was meinen Sie mit "wenn dem Rentenantrag zugestimmt wurde"? Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kann das doch nicht abgelehnt werden. Oder haben Sie Bedenken, dass zur Kontenklärung doch noch Fragen offen sind, was eventuell Zeit in Anspruch nehmen würde. Natürlich haben Sie es erst schwarz auf weiß, wenn Sie den Bescheid in den Händen halten, aber 9 Monate sind zu früh, wird eh noch nicht bearbeitet. Wenn Sie sicher sind, dass Alter und Versicherungszeiten erfüllt sind, reicht es, dem Arbeitgeber mitzuteilen, dass Sie ab Tag X in Rente gehen werden.
Du meine Güteam 13.11.2024 | 21:35
Nein, warum auch?
Berateram 14.11.2024 | 16:46
Zitat von Experte/in anzeigen
Experte/in schrieb

Hallo Karl,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

 

Wir verstehen Ihre Sorge und es ist grundsätzlich möglich, einen Rentenantrag frühzeitig zu stellen.

 

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt allerdings, den Rentenantrag etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Eine frühere Rentenantragstellung ist aber grundsätzlich auch möglich. Es ist allerdings ratsam, dass Sie einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen, ob in Ihrem speziellen Fall aus den Gründen, die Sie hier dargelegt haben, auch eine Antragstellung schon 9 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn möglich wäre.

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für einen Rentenantrag beträgt jedenfalls in der Regel zwei bis drei Monate. Es ist wichtig,

dass Sie alle Unterlagen vollständig und korrekt einreichen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

Sie können sich bei der Deutschen Rentenversicherung die Antragstellung auch bestätigen lassen und diese Antragsbestätigung dann nutzen zur Vorlage bei Ihrem Arbeitgeber. Wir empfehlen in diesem Zusammenhang auch, dass Sie Ihren Arbeitsvertrag wegen etwaiger Kündigungsfristen genau prüfen und eventuell hierzu auch das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen.

 

Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Fragen zur Rentenantragstellung als auch die Antragstellung selber im Rahmen eines individuellen Beratungsgespräches durchzuführen, dass Sie bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger vereinbaren können.

 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Hinweisen weitergeholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

 

 

 

Tolle empathische Antwort eines Theorieexperten, dem nicht mal geläufig ist, dass bei vielen Rentenversicherungsträgern bei einer Antragstellung mehr als 6 Monate vor Rentenbeginn, der Antrag abgelehnt wird. Es wäre besser Experten antworten zu lassen, die schon in der Sachbearbeitung und/oder in der Beratung gearbeitet haben und nicht nur theoretisches Wissen verbreiten.
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