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Rentenantrag

von Döres22.08.2007 | 10:19
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bin zur Zeit arbeitslos und will zum 1.2.2008 in Rente n gehen. Die Voraussetzungen sind soweit erfüllt, bis auf die Bedingung 1 Jahr arbeitslos nach 58 1/2 Lebensjahren. Diese Bedingung werde ich erst am 31.1.2008 erfüllt haben. Meine Frage an das Expertenforum lautet nun, wann ich den Rentenantrag wegen Arbeitslosigkeit stellen kann. Muss ich bis zum 31.1.2008 warten oder kann ich bereits jetzt den Antrag stellen. An meiner Arbeitslosigkeit wird sich bis dahin nichts ändern.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn das Rentenkonto geklärt ist, sollte man den Rentenantrag ca. 3 Monate vor dem voraussichtlichen Rentenbeginn stellen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wie sind Sie denn z.ZT. KK-versichert?

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Sie sind zwar ab Rentenantragstellung in der ges. KK versichert, aber Sie müssen Ihre Beiträge dorthin trotzdem selbst zahlen; vermutlich Mindestbeitrag ca. 130,- EUR.

4 Antworten

Ankeam 22.08.2007 | 10:51
Sie können den Antrag jetzt schon stellen. Wobei es im Oktober auch noch ausreichend ist, da vorher mit einer Bescheiderteilung nicht zu rechnen ist. Die Tatsache, dass Sie die Voraussetzung erst am 31.01.08 erfüllen, hindert nicht an der Bescheiderteilung. Die Rente kann dann unter Vorbehalt gewährt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Döresam 22.08.2007 | 11:24
Danke für diese Antwort. Aber meine KV will mich noch nicht als "Rentenantragssteller" in die KVdR einstufen, solange der Rentenantrag nicht definitiv gestellt worden ist. Daher möchte ich eigentlich den Antrag sofort stellen.
Döresam 22.08.2007 | 13:14
Ich bin arbeitslos gemeldet, aber ohne Leistungen des Arbeitsamtes. Daher musste ich mich freiwillig bei der BEK versichern. Ich gehe davon aus, dass ich als Rentenantragssteller einen günstigeren KV-Beitrag erlangen werde.
Schadeam 22.08.2007 | 20:42
ob Sie als Rentenantragsteller einen günstigeren KV Beitrag habn, fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach. Und wenn Sie meinen, dass Sie den Rentenantrag bereits jetzt also ein halben Jahr vorher stellen wollen, ist das auf keinen Fall verboten. Ihr Sachbearbeiter wird sich riesig freuen, weil er einen Antrag rumliegen hat, den er nicht bearbeiten kann (und bitte schimpfen Sie auch nicht über die "ewige Verfahrensdauer"- vor November oder Dezember wird sicher nicht entschieden)
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