Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rentenantrag

von Eberhard28.11.2007 | 20:07
1060 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Liebe Experten, Ich bin am 7.3.48 geboren. Bin seit 1992 50% schwerbehindert. Habe die volle Erwerbsminderrungsrente auf unbestimmte Dauer. Ich habe vor im Januar 2008 die Altersrente zu beantragen. Können Sie mir bitte mitteilen welche Formulare ich ausfüllen muß. (Vordrucknr.) Evtl. Mache ich einen Fehler wenn ich die Altersrente beantrage ? Vielen Dank im vorraus Eberhard

2 Antworten

bekissam 28.11.2007 | 23:06
Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.nach Eingabe Ihrer Postleitzahl. Dort nimmt man den Antrag ggf. online auf und Sie müssen nichts ausfüllen. In der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ergibt sich jedoch keine höhere Altersrente. Dann können Sie warten, bis die Regelaltersrente von Amts wegen gewährt wird.
Michael1971am 29.11.2007 | 10:11
Hallo, genau wie bekiss bin ich der Meinung, Sie sollten Sich auf jeden Fall beraten lassen. Allerdings gehe ich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt von einer Rentenerhöhung aus, da Sie aufgrund GdB 50 zum Stichtag die Altersrente mit 60 abschlagsfrei in Anspruch nehmen können. Sofern also die Altersrente spätestens mit dem Zeitpunkt beginnt, der für die Bestimmung des Abschlages Ihrer EM-Rente maßgeblich war, wird der Abschlag in der Altersrente vollständig rückgängig gemacht. Auch wenn wegen zwischenzeitlicher Änderungen der Zeitenbewertung evtl. weniger Entgeltpunkte in der Altersrente als in der EM-Rente herauskommen, so sind die persönlichen EP (EP mal Zugangsfaktor) als grundlage für die Rente in aller Regel höher.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026