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rentenantrag

von filuo12.08.2008 | 13:39
1086 Ansichten
5 Antworten

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habe am 31.03.08 einen antrag auf erwerbsunfähigkeitsrente gestellt, am 17.08.08 hatte ich termin beim gutachter, heute auf dem arbeitsamt, hat mir meine arbeitsvermittlerin erklärt das mein anspruch auf arbeitslosengeld am 04.12.08 ausläuft, wie geht es dann weiter falls rente noch nicht geklärt ist, anspruch auf harz 4 habe ich wohl kaum da verheiratet und ehemann selbständig ist, sodass ich mich auch nicht familienversichern kann.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo filou,

eine andere Möglichkeit als ALGII/Sozialgeld zu beantragen sehe ich bei Ihnen nicht. Diese Leistungen werden natürlich nur bei Vorliegen von Bedürftigkeit gewährt.

4 Antworten

Realistam 12.08.2008 | 13:50
Sie haben es richtig erkannt! Wenn Sie nicht bedürftig sind, gibt es weder ALG_II noch Sozialgeld!
Schadeam 12.08.2008 | 15:36
Wenn die Rente abgelehnt wird, heißt das, dass Sie arbeiten können und es stünde Ihrem selbständigen Ehemann natürlich frei, Sie ganz normal als Arbeitnehmerin anzustellen.... oder Sie finden einen anderen Job.... auch dann sind Sie wieder versichert ;-)))
Rosannaam 12.08.2008 | 15:38
...aber auch wenn´s schwerfällt: warten Sie´s doch erstmal ab, was aus dem Rentenantrag wird. Wenn das Gutachten schnell geschrieben wird, erhalten Sie auch lange vor Auslaufen des ALG den Bescheid! Es nützt Ihnen doch nix, wenn Sie sich jetzt schon verrückt machen. Und falls keine Bedürftigkeit besteht, weil Ihr Ehemann als Selbständiger ausreichend verdient, müssen Sie ja hoffentlich nicht gleich am Hungertuch nagen. :-)) Ich wünsche Ihnen Geduld und letztendlich viel Erfolg. MfG Rosanna.
Chrisam 12.08.2008 | 18:43
Sollte eine Arbeitsunfähigkeit bestehen, so würde über den 04.12.2008 hinaus Krankengeld gezahlt. Natürlich nur, wenn Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.
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