Hallo Jens,
wenn Sie bereits einen Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbart haben, kann Ihnen dort auch bezüglich der zu erwartenden Rentenhöhe weitergeholfen werden. Die Rentenantragstellung wird dort mit dem Berater gemeinsam durchgeführt. Aufgrund des Rentenantrages werden sämtliche medizinischen Unterlagen von Ärzten, Reha-Einrichtungen und ggf. Krankenhäusern von einem beratenden Arzt der Deutschen Rentenversicherung gesichtet. Sofern erforderlich werden Sie noch zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Sobald das ärztliche Votum vorliegt kann der entsprechende Bescheid veranlasst werden.
Die Dauer des Verfahrens liegt im Durchschnitt bei 3 - 6 Monaten.
Hallo Jens,
das Sozialamt zahlt die bisherigen Leistungen während des Rentenantragsverfahrens weiter. Sofern von Seiten der Rentenversicherung dann eine Rente gewährt wird, kommt es unter anderem darauf an, ob es eine zeitlich befristete oder eine Dauerrente ist. Davon hängt unter anderem der Rentenbeginn ab. Ggf. wird dann auch rückwirkend, frühestens ab Antragstellung (die Terminvereinbarung gilt dann schon als Tag der Rentenantragstellung), eine Rente gewährt.
In diesem Fall wird die entstehende Nachzahlung einbehalten und zunächst mit dem Sozialamt verrechnet, damit keine Doppelzahlung durch zwei Leistungsträger entsteht. Sollte noch ein Restbetrag übrig bleiben wird Ihnen dieser ausgezahlt.
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