Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rentenantrag

von Jens14.10.2008 | 09:12
2072 Ansichten
8 Antworten
Guten Tag, Ich habe jetzt viele Themen was die Rente angeht gelesen und verstehe es nur teilweise. Ich bin in vollgender Situation: Ich bin Aufgrund meiner Erkrankung(MS) seit über 3 Jahren permanent Krankgeschrieben habe bereits 2 Raha´s hinter mir wo ich jedes mal als weiter Arbeitsunfähig entlassen wurde, und bin jetzt zur Zeit in Wuppertal für eine Arbeitsbelastungserprobung sollte 10 wochen dauern, die Maßnahme wurde seitens der Einrichtung jetzt nach 5 Wochen abgebrochen, weil ich nur 3 bis unter 6 und an anderren Tagen nur unter 3 std. belastbar bin. Ich soll laut Ausage des Reha-Beraters jetzt einen Termin bei meiner Rentenversicherung machen und einen Antrag auf Rente stellen. Ich warte jetzt auf einen Termin, wie geht es dann weiter? Wie lange kann sowas dauern? Ich habe mal ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen wo ich laut derren Ausage eine Altersrente bekommen würde wenn ich bis 67 Arbeite von ca 1300€ und eine Erwerbsunfähigkeits Rente von ca. 850€ wie wird das den im einzelnen gerechnet oder festgelegt? ich bin total übervordert mit der Situation ich bin erst 34 Jahre alt. und Lebe zur Zeit vom Arbeitslosengeld II weil ich aufgrund meiner erkrankung wie gesagt schon über 3 Jahre AU bin und bei meinem verlauf auch weiterhin bleiben werde es wir ja nicht besser. Ich hoffe auf baldige Antwort. Danke im Vorraus mfg Jens

2 Experten-Antworten

Moderatoren-Antwortam 14.10.2008 | 11:03

Hallo Jens,

wenn Sie bereits einen Termin in der nächstgelegenen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbart haben, kann Ihnen dort auch bezüglich der zu erwartenden Rentenhöhe weitergeholfen werden. Die Rentenantragstellung wird dort mit dem Berater gemeinsam durchgeführt. Aufgrund des Rentenantrages werden sämtliche medizinischen Unterlagen von Ärzten, Reha-Einrichtungen und ggf. Krankenhäusern von einem beratenden Arzt der Deutschen Rentenversicherung gesichtet. Sofern erforderlich werden Sie noch zu einer ärztlichen Untersuchung eingeladen. Sobald das ärztliche Votum vorliegt kann der entsprechende Bescheid veranlasst werden.

Die Dauer des Verfahrens liegt im Durchschnitt bei 3 - 6 Monaten.

Moderatoren-Antwortam 14.10.2008 | 11:35

Hallo Jens,

das Sozialamt zahlt die bisherigen Leistungen während des Rentenantragsverfahrens weiter. Sofern von Seiten der Rentenversicherung dann eine Rente gewährt wird, kommt es unter anderem darauf an, ob es eine zeitlich befristete oder eine Dauerrente ist. Davon hängt unter anderem der Rentenbeginn ab. Ggf. wird dann auch rückwirkend, frühestens ab Antragstellung (die Terminvereinbarung gilt dann schon als Tag der Rentenantragstellung), eine Rente gewährt.

In diesem Fall wird die entstehende Nachzahlung einbehalten und zunächst mit dem Sozialamt verrechnet, damit keine Doppelzahlung durch zwei Leistungsträger entsteht. Sollte noch ein Restbetrag übrig bleiben wird Ihnen dieser ausgezahlt.

6 Antworten

Brilleam 14.10.2008 | 10:47
Hallo Jens! Wenn die letzte Renteninformation / Rentenauskunft vom Träger auf einem vollständig geklärten Versicherungskonto beruht, so können Sie sich an dem Betrag der EM-Rente als 'Brutto' (ein Abschlag von 10,8% ist berücksichtigt, für Kranken- und Pflegevers. ziehen Sie noch ca. 10,5% ab) orientieren - 'netto' also etwa 760 EUR. Als Antragsdatum auf EM-Rente wird wahrscheinlich einer der früheren Reha-Anträge herangezogen (sog. Umdeutung). Die DRV prüft dann Ihre Erwerbsminderung, also ob und ggf. wieviele Stunden auf dem allg. Arbeitsmarkt unter den dort üblichen Bedingungen gearbeitet werden könnte. Regelm. unter 3 Stunden - volle EM (volle Rente) / regelm. 3-6 Std. - teilw. EM (halbe Rente) - ggf. mit 'verschlossenem Arbeitsmarkt' volle Rente auf Zeit (max. 3 Jahre). Wichtig ist der Zeitpunkt des evtl. Leistungsfalls (kann weit in der Vergangenheit gesehen werden!) in Zusammenspiel mit dem Antragsdatum (hat Einfluss auf den Beginn einer evtl Rente) - Wichtig: wird ein Leistungsfall bejaht, so müssen in den 5 Jahren vor dem LF mind 3 Jahre mit Pflichtversicherung (abh.Besch. über geringf., Bezug KG, ALG, ALG II etc.) liegen - sonst sind, trotz aller Krankheit, die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt! Soweit in aller Kürze - mehr individuelle Auskunft (und ggf. Hilfestellung bei der Antragsaufnahme) gibt es bei der DRV oder bei der zuständigen Stelle Ihrer Heimatgemeinde!
Jensam 14.10.2008 | 11:14
Wird dann eigendlich auch rückwirkend zur antragsstellung bezahlt ? und was passiert mit den leistungen die ich bis dahin noch vom Sozialamt bekomme oder bekomme ich dann keine mehr wenn ich den Antrag gestellt habe ? Tremin wie Gasagt erst mitte November bei der DRV-ServiceCenter Duisburg
Corlettoam 14.10.2008 | 11:25
Bei Ihnen wird es unter anderem auch darum gehen, WANN genau der Leistungsfall der EM-Rente eingetreten ist. Dies scheint zumindest bei Ihnen etwas schwierig festzustellen sein, da es ja wohl nicht DAS Ereignis ( wie Unfall, OP etc. ) gegeben hat, auf den man den Leitungsfall dann Tag genau terminieren kann. Dazu lässt sich ohne Kenntnis der Zeitabläufe und medizinischen Berichte hier nichts sagen. Fakt ist das eine EM-Rente erst ab dem 7. Monat nach Antragstellung im Normalfall gezahlt wird. Ab Zeitpunkt des Leitungsfalles ( also der Zeitpunkt auf den die Rentenversicherung dann den Eintritt ihrer Erwerbsminderung terminiert ), werden natürlich ALLE bis dato gezahlten Sozialleistungen wie ALG II, ALG I oder Krankengend gegengerechnet werden. Sollte die Summe der an Sie gezahlten SDozialleistungen höher sein , als ihre Rentennachzahlung brauchen Sie übrigens nichts zurück zahlen ! Im umgekehrten Fall bekommen sie dann jedoch die Differenz sogar erstattet ! In Ihrem Fall wird die EM-Renten wohl nicht besonders hoch sein, da Sie noch relativ jung sind und wenig Arbeitsjahre mit einem entsoprechend geringem Verdienst wahrscheinlich aufzuweisen haben. Lassen Sie sich unbedingt eine aktuelle Renteninfo der Rentenversicherung zukommen.
Jensam 14.10.2008 | 11:54
Danke jetzt bin ich ein bischen schlauer!
jensam 14.10.2008 | 11:50
Habe ich vor kurzem bekommen da wahr eine summe von 850 € angegeben ich habe früher viel Verdient einmal als Stukkateur und dann als Fachinformatiker nach meiner Unmschulung
TINE72am 20.10.2008 | 09:21
hallo habe meinen rentenantrag am 9.9.2008 gestellt, jetzt am 17.10.2008 meinen gutachtertermin bei der rentenversicherung gehabt, welcher aber nur ca. 25 min dauerte.hoffe das ist kein schlechtes zeichen wenn man so hört wielange andere beim gutachter sitzen :-(, wollte nicht mal meine mrt- und röntgenbilder sehen, kannte sie angeblich eh naja ich hoffe mal das beste gruß tine
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Time
6 Minuten

Eine sichere Rente, die jedoch ab 2032 abgekoppelt von den Löhnen steigt, und möglicherweise drei Gruppen von Rentnern: Was die Reform den Ruheständlern konkret bringt.

Time
8 Minuten

Wer die Rente schon zum Greifen nahe hat, kann beruhigt planen: Eine Tabelle und konkrete Beispiele zeigen, mit welchen Änderungen jeder einzelne Jahrgang rechnen kann.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026