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Rentenantrag

von Karlheinz29.12.2009 | 09:16
1796 Ansichten
8 Antworten
Hallo Experten, was für Unterlagen brauche ich für den Rentenantrag? Mit freundlichen Grüßen Karlheinz

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 29.12.2009 | 10:11

Hallo,

lesen Sie den Beitrag von User "ganz einfach", dann müssen Sie (voraussichtlich)nur ein einziges Mal zur Beratungsstelle, um einen umfassenden Rentenantrag, der sofort bearbeitet werden kann, zu stellen.

7 Antworten

xxxam 29.12.2009 | 09:19
Welche Rente wollen Sie denn beantragen?? Für Witwenrente oder Erwerbsminderungsrente benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen!
Heikeam 29.12.2009 | 09:21
Welche Rente soll denn beantragt werden? Altersrente? EM-Rente? Witwerrente? Heike
Karlheinzam 29.12.2009 | 09:21
Schwerbehindert wil mit 63 in Rente gehen
Heikeam 29.12.2009 | 09:28
Hallo, siehe mal den Beitrag von @dietso vom 8.12.2009 und Schwerbehindertenausweis Heike
ganz einfacham 29.12.2009 | 09:46
Folgende Unterlagen sollten Sie IMMER dabei haben: - gültigen Personalausweis oder Reisepass - möglichst aktuelle Aufstellung Ihrer rentenrechtlichen Zeiten (Versicherungsverlauf) WICHITG: eine andere Person (z.B. Ehegatte) als die/der Versicherte/Leistungsberechtigte kann nur tätig werden, wenn eine aktuelle schriftliche Vollmacht oder ein Betreuerausweis o.ä. vorgelegt wird und sich der Bevollmächtigte ausweisen kann. Folgende Unterlagen benötigen Sie zusätzlich für einen RENTENANTRAG aus eigener Versicherung (Altersrenten, Rente wegen Erwerbsminderung, Erziehungsrente s.u.): - Angaben zur Bankverbindung (zwingend: IBAN / BIC) - Chipkarte der Krankenkasse (wenn gesetzlich krankenversichert) - Persönliche Steuer-Identifikations-Nummer (erhalten im Herbst 2008 - ggf. beim Bundeszentralamt für Steuern , An der Küppe 1, 53225 Bonn, Telefon: +49 (0) 228 406 - 0 anfordern) - Geburtsurkunde mind. eines leiblichen, Stief- oder Pflegekindes (wenn Sie nach dem 31.12.1939 geboren sind) - entbehrlich, wenn Kindererziehungszeiten und/oder Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bereits im Versicherungsverlauf enthalten sind! - Nachweis über Schwerbehinderteneigenschaft (wenn zutreffend) - Bestätigung über laufenden Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft (wenn beantragt) - Vertrag über Altersteilzeit (wenn vereinbart) - Nachweis über aktuellen Bezug von Sozialleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II o.ä.) - frühere RentenBESCHEIDE (wenn Sie bereits eine eigene Rente bezogen hatten, auch gesetzliche Unfallrente) - Nachweis über Beamtenversorgung (wenn zutreffend) - Nachweis über (frühere) Rente wegen Todes (wenn zutreffend) - Angaben zu allen bestehenden Beschäftigungsverhältnissen (auch sog. Minijobs) - Nachweise über Beschäftigung/Rentenversicherung im Ausland (egal wo in der Welt!) - Nachweis über Scheidung (wenn ein Versorgungsausgleich durchgeführt wurde) Folgende Unterlagen benötigen Sie evtl. ergänzend, WENN IM RENTENKONTO NOCH NICHT ENTHALTEN oder GEKENNZEICHNET und zutreffend: - Nachweis über Ausbildungs- oder Lehrzeiten (Lehrvertrag, Prüfungszeugnis, Lehrzeugnis usw.) - Nachweis über Schulbesuch nach dem 16. bzw. 17. Lebensjahr - Nachweis über zeitaufwändige Kurse oder Lehrgänge (z.B. Meisterkurs, Umschulung usw.) - Nachweis über Wehr- oder Zivildienst - Originalbelege über Versicherungszeiten (z.B. Quittungskarten) Diese Aufzählung ist je nach Fall nicht abschließend, sollte aber in den meisten Fällen eine rasche Erledigung der Rentenangelegenheit ermöglichen und somit allen Beteiligten Zeit und unnötige Wege ersparen!
Nachweis ?am 29.12.2009 | 22:03
- Bestätigung über laufenden Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderteneigenschaft (wenn beantragt) Das halte ich persönlich für übertrieben. Ich denke die Angabe (das Kreuz bei der Frage) dürfte völlig ausreichen, es steht ja auch nicht dabei "bitte Nachweise beifügen". Ich habe noch nie gehört dass jemand nachweisen musste, dass er tatsächlich einen Antrag gestellt hat
ganz einfacham 30.12.2009 | 08:49
Es erleichtert der aufnehmenden Stelle und dem Empfänger des Antrags die Arbeit aber ungemein - 9 von 10 Leuten machen sich vor der Antragstellung leider viel zu wenig Gedanken über ihr bisheriges Versicherungsleben! Mal angenommen: in 20 Jahren hätten wir noch die gleiche KVdR-Prüfung wie heute, dann bin ich mal gespannt, wie viele 'Beiträgsjäger' dann ihre 20 Krankenkassenwechsel der 1990er und 2000er noch zusammenbekommen!
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