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Experten-Antwort

Rentenantrag

von wolfgang Grohs27.03.2012 | 17:41
3776 Ansichten
7 Antworten
Hallo, Gehe 01/2013 in altersrente 62 Jahre Vertrauensschutz ATZ-Vertrag 01.01.2007 Wann so ich den Rentenantrag stellen ??? 3-6 monate vorher Rentenbeginn ??? Gruss Wolfgang

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.03.2012 | 18:21

Bitte kümmern Sie sich 3 Monate vor dem Rentenbeginn um die Antragstellung (Vereinbaren Sie am am besten einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle). Diese Frist ist in aller Regel ausreichend, damit Ihr Rententräger zum angedachten Rentenbeginn auch einen Rentenbescheid erteilen kann.

Eine frühere Antragstellung kann sinnvoll sein, falls ausländische Rentenansprüche für Ihre Leistungen von Bedeutung sind.

6 Antworten

W*lfgangam 27.03.2012 | 19:03
Hallo wolfgang Grohs, da für die Berechnung der Rente wenigstens das 4. letzte Monatsentgelt (September 2012) gezahlt sein muss, um die max. letzten 3 Monate hochrechnen zu können, macht eine frühere Antragstellung keinen Sinn. Der Antrag liegt nur rum und zerhagelt der DRV die internen Laufzeiten (Datum Antragstellung ./. Datum Bescheiderteilung) - das Bearbeitungsteam wäre höchst 'erfreut', die Leistungsprämie wegen Ihres zu frühen Antrags nicht zu bekommen ;-) Rufen Sie 4 Monate (Ende August 2012) vor Rentenbeginn bei einer Beratungsstelle DRV oder im nächsten Rathaus an (Terminvorlauf so um die 4 Wochen halt), dann passt es ganz genau mit der Antragstellung. Unterlagen mitnehmen: - Perso - Krankenkassenchipkarte - BIC + IBAN von der Bank (Kontoauszug) - SteueridentifikationsNr. - ATZ-Vertrag - ggf. letzten Versicherungsverlauf/Rentenauskunft, wenn Sie ins Rathaus gehen. - ggf. VersicherungsNr. bei Witwerrentenzahlung Gruß w. PS: "(Vereinbaren Sie am am besten einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Auskunfts- und Beratungsstelle)." ...wenn die 30 km weg ist, dann ordentlich die Reifen aufpumpen und die Kette ölen, der weiteste Weg ist immer der 'Beste' und für die Rente noch mal richtig abstrampeln ist gar nicht so verkehrt ;-)
W*lfgangam 27.03.2012 | 19:21
Nachtrag: > Unterlagen mitnehmen: - Geburtsurkunde eines Kindes nicht vergessen Gruß w.
öhaam 28.03.2012 | 07:54
W*lfgang schrieb

Eigentlich müsste man in all diesen Fällen jedes mal gleich einen Widerspruch in diesem verordneten Statistikquatsch reinflanken, ist kürzer als Aktennachrecherchieren und in der Warteschleife zum SB zu hängen (ich schreibs mir mal auf meinen ToDo-Zettel ;-) !! Dass die effektive Bearbeitungszeit (und damit auch Kosten pro Bearbeiter ...umgewälzt in Beitragsform auf die Versicherten) mit solch einer Hoch-lebe-die-Statistik-Mentalität steigt, geht da 'oben' nicht in den Kopf rein - schade, dass mit steigender Gehaltsstufe die Fähigkeit zum analytischen Denken in Richtung 'Yes we can better' (egal wie teuer) wechselt.

...auch ein schönes WE

Gruß

w.

PS: Freu mich schon drauf, wenn die Fall beschleunigenden bedürftigkeitsabhängigen Prüfungen zur Zuschussrente kommen (sollten) *autsch ;-)

Damit es keine 'Diskussion' wird, Frage:

Wird die DRV ein Merkblatt zum Lebensarbeitsleistungsentlastungsgesetz/Entwurf (osä.) rausbringen, damit es auch der 'gemeine' Bürger versteht und vorab informiert wird, was da 'oben' zu seinen 'Gunsten' debattiert wird?

...man stelle sich mal vor, das eigene Leben wird von der geleisteten Arbeit in diesem entlastet - da hat die Bundesbegriffsfindungskommision wirklich ganze Arbeit geleistet; kann man das künftig gleich ab Schulende für sich reklamieren, um die Grundsicherungsrente sofort zu erhalten ? ;-)

Nun, gibt es diesen Laufzeitenmist nun überall??? Und: die SB soll sich ggf. bei Ihren mobilen Sprechtagen bedanken, die jede Menge formlose Anträge setzen und die Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen, statt an die örtliche Verwaltung zu verweisen! Ein gut funktionierendes Versicherungsamt wird i.d.R. die besten (bearbeitungsreifen) Anträge liefern - hier sollte die SB ggf. die angekündigten Nachgänge abwarten und nicht schon nach Erhalt des elektronischen Antrags anfangen an die Versicherten zu schreiben! Zudem: die Versicherungsämter gibt es seit nahezu 100 Jahren - der Gesetzgeber wusste schon, warum er sie eingeführt hat - die DRV hat ja nur deshalb eine gute Personalquote, weil bei den Kommunen (insb. Flächenländer) sehr viel Vorarbeit abgenommen wird!
B´sonam 30.03.2012 | 12:37
öha schrieb

Nun, gibt es diesen Laufzeitenmist nun überall??? Und: die SB soll sich ggf. bei Ihren mobilen Sprechtagen bedanken, die jede Menge formlose Anträge setzen und die Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen, statt an die örtliche Verwaltung zu verweisen! Ein gut funktionierendes Versicherungsamt wird i.d.R. die besten (bearbeitungsreifen) Anträge liefern - hier sollte die SB ggf. die angekündigten Nachgänge abwarten und nicht schon nach Erhalt des elektronischen Antrags anfangen an die Versicherten zu schreiben!

Zudem: die Versicherungsämter gibt es seit nahezu 100 Jahren - der Gesetzgeber wusste schon, warum er sie eingeführt hat - die DRV hat ja nur deshalb eine gute Personalquote, weil bei den Kommunen (insb. Flächenländer) sehr viel Vorarbeit abgenommen wird!

... Der Antrag liegt nur rum und zerhagelt der DRV die internen Laufzeiten (Datum Antragstellung ./. Datum Bescheiderteilung) - das Bearbeitungsteam wäre höchst 'erfreut', die Leistungsprämie wegen Ihres zu frühen Antrags nicht zu bekommen ;-) ...
Nun, gibt es diesen Laufzeitenmist nun überall??? Und: die SB soll sich ggf. bei Ihren mobilen Sprechtagen bedanken, die jede Menge formlose Anträge setzen und die Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen, statt an die örtliche Verwaltung zu verweisen! Ein gut funktionierendes Versicherungsamt wird i.d.R. die besten (bearbeitungsreifen) Anträge liefern - hier sollte die SB ggf. die angekündigten Nachgänge abwarten und nicht schon nach Erhalt des elektronischen Antrags anfangen an die Versicherten zu schreiben! Zudem: die Versicherungsämter gibt es seit nahezu 100 Jahren - der Gesetzgeber wusste schon, warum er sie eingeführt hat - die DRV hat ja nur deshalb eine gute Personalquote, weil bei den Kommunen (insb. Flächenländer) sehr viel Vorarbeit abgenommen wird!
Die Laufzeit zwischen Antragseingang und Rentenbescheid ist das A und O der Vergleichsstatistik zwischen den einzelnen Trägern, genau deshalb werden ja teilweise völlig "sinnfreie", unvollständige und "fehlerhafte" Bescheide erlassen... Bespiel KvdR : jeder freiwillig versicherte erhält erstmal einen Bescheid mit "angenommener" KV-Pflicht und dementsprechenden Abzügen. Und diesen Menschen darf man dann "erklären", warum die DRV nicht auf die im Antrag angegebenen Sachverhalte eingeht bzw. ganz einfach die Meldung der KV abwartet. Wenn ich hier auf Sprechtagen allerdings formlose Anträge aufnehmen und "Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen" würde, dann hätte ich spätestens in 2-3 Wochen einen ziemlich eindeutige Mail mit der "Bitte" meine Vorgehensweise doch bitte den Gepflogenheiten der Hauptverwaltung anzupassen im Postfach (vorsichtig ausgedrückt...). Aber das werden wior wohl nicht mehr ändern... In diesem Sinne ein schönes Wochenende :-)
W*lfgangam 30.03.2012 | 14:59
B´son schrieb

... Der Antrag liegt nur rum und zerhagelt der DRV die internen Laufzeiten (Datum Antragstellung ./. Datum Bescheiderteilung) - das Bearbeitungsteam wäre höchst 'erfreut', die Leistungsprämie wegen Ihres zu frühen Antrags nicht zu bekommen ;-) ...

[/quote]

Nun, gibt es diesen Laufzeitenmist nun überall??? Und: die SB soll sich ggf. bei Ihren mobilen Sprechtagen bedanken, die jede Menge formlose Anträge setzen und die Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen, statt an die örtliche Verwaltung zu verweisen! Ein gut funktionierendes Versicherungsamt wird i.d.R. die besten (bearbeitungsreifen) Anträge liefern - hier sollte die SB ggf. die angekündigten Nachgänge abwarten und nicht schon nach Erhalt des elektronischen Antrags anfangen an die Versicherten zu schreiben!

Zudem: die Versicherungsämter gibt es seit nahezu 100 Jahren - der Gesetzgeber wusste schon, warum er sie eingeführt hat - die DRV hat ja nur deshalb eine gute Personalquote, weil bei den Kommunen (insb. Flächenländer) sehr viel Vorarbeit abgenommen wird!

[/quote]

Die Laufzeit zwischen Antragseingang und Rentenbescheid ist das A und O der Vergleichsstatistik zwischen den einzelnen Trägern, genau deshalb werden ja teilweise völlig "sinnfreie", unvollständige und "fehlerhafte" Bescheide erlassen...

Bespiel KvdR : jeder freiwillig versicherte erhält erstmal einen Bescheid mit "angenommener" KV-Pflicht und dementsprechenden Abzügen.

Und diesen Menschen darf man dann "erklären", warum die DRV nicht auf die im Antrag angegebenen Sachverhalte eingeht bzw. ganz einfach die Meldung der KV abwartet.

Wenn ich hier auf Sprechtagen allerdings formlose Anträge aufnehmen und "Versicherten dann 'stückchenweise' zu weitern Terminen kommen lassen" würde, dann hätte ich spätestens in 2-3 Wochen einen ziemlich eindeutige Mail mit der "Bitte" meine Vorgehensweise doch bitte den Gepflogenheiten der Hauptverwaltung anzupassen im Postfach (vorsichtig ausgedrückt...).

Aber das werden wior wohl nicht mehr ändern...

In diesem Sinne ein schönes Wochenende :-)

Eigentlich müsste man in all diesen Fällen jedes mal gleich einen Widerspruch in diesem verordneten Statistikquatsch reinflanken, ist kürzer als Aktennachrecherchieren und in der Warteschleife zum SB zu hängen (ich schreibs mir mal auf meinen ToDo-Zettel ;-) !! Dass die effektive Bearbeitungszeit (und damit auch Kosten pro Bearbeiter ...umgewälzt in Beitragsform auf die Versicherten) mit solch einer Hoch-lebe-die-Statistik-Mentalität steigt, geht da 'oben' nicht in den Kopf rein - schade, dass mit steigender Gehaltsstufe die Fähigkeit zum analytischen Denken in Richtung 'Yes we can better' (egal wie teuer) wechselt. ...auch ein schönes WE Gruß w. PS: Freu mich schon drauf, wenn die Fall beschleunigenden bedürftigkeitsabhängigen Prüfungen zur Zuschussrente kommen (sollten) *autsch ;-) Damit es keine 'Diskussion' wird, Frage: Wird die DRV ein Merkblatt zum Lebensarbeitsleistungsentlastungsgesetz/Entwurf (osä.) rausbringen, damit es auch der 'gemeine' Bürger versteht und vorab informiert wird, was da 'oben' zu seinen 'Gunsten' debattiert wird? ...man stelle sich mal vor, das eigene Leben wird von der geleisteten Arbeit in diesem entlastet - da hat die Bundesbegriffsfindungskommision wirklich ganze Arbeit geleistet; kann man das künftig gleich ab Schulende für sich reklamieren, um die Grundsicherungsrente sofort zu erhalten ? ;-)
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