Hallo Knuti, verweise auf die Antwort von W*lfgang. Vielen Dank für die erste Unterstützung in 2017 an W*lfgang. Ergänzen möchte ich vielleicht noch, dass zu den Anspruchsvoraussetzungen die Aufgabe, bzw. Reduzierung der Beschäftigung gehört. Hinsichtlich des Weiterarbeitens nach Erreichen der jeweiligen Altersgrenze würde ich gerne zu einem Beratungsgespräch in einer der Auskunfts- und Beratungsstellen raten, insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Flexirentenregelungen. Sofern der Antrag innerhalb von 3 Kalendermonaten nach dem Monat der Erfüllung der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen gestellt wird, wird die Rente auch rückwirkend gezahlt.
Ich meinte ja wenn man etwas länger arbeitet als was in der Rentenauskunft steht. Wie das dann gerechnet wird.
MfG
Und ein Frohes neues Jahr
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