Hallo san80,
wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, sollten Sie sich mit Fragen zum Verfahrensstand an das Sozialgericht wenden. Die Rentenversicherung kann in diesen Fällen die Verfahrensdauer kaum beeinflussen und auch nicht entscheiden, ob noch ein Gutachten beauftragt wird oder nicht.
Es tut mit leid, wenn Ihr Vater zunächst eine irreführende Antwort bekommen hat - warum dies passierte, kann ich aber natürlich nicht sagen.
Sie und Ihr Vater werden hier leider noch etwas Geduld brauchen, da sich die Verfahren vor dem SG doch recht lange hinziehen können...