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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Sandra Schuster09.08.2011 | 20:49
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ,mein Vater ist 1955 geboren, ist 2008 so erkrank das er nicht mehr Arbeiten gehen kann. Er hat auch frühzeitig einen Rentenantrag auf EM Rente gestellt,kam auch schon eine ablehnung,durch seine Anwältin hat er wiederspruch beim Sozialgericht eingelegt weil nicht alle Krankheiten und Diagnosen aufgeführt waren.Mittlerweile hat sich sein geundheitszustand so verschlimmer das er sogar schon Mophium zur Schmerz liederung bekommt.Was kann man machen,um das alles einwenig zubeschleunigen,weil seit Januar 2011 bekommt er Harz vier.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sandra,

Sie haben die Möglichkeit, bei der bearbeitenden Stelle auf eine schnelle Entscheidung zu drängen. Da eine Rechtsanwältin eingeschaltet wurde, liegt es an ihr, das Verfahren ggfs. zu beschleunigen. Diesbezüglich stimme ich den Ausführungen von Schade zu.

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10 Antworten

Schadeam 09.08.2011 | 21:06
Dafür bekommt doch die Alwältin jede Menge Kohle, dass sie weiß wie man ein Klageverfahren führt, oder? Hoffentlich hat sie wenigstens das eingereicht, was sich seit dem Rentenantrag "verschlimmert" hat.
Sandra Schusteram 09.08.2011 | 21:20
ja sie hat beim Sozialgericht ein versclimmerungsantrag gestellt.aber was kann man außerdem noch machen?der MDK bei dem mein Vater war von seinem Arbeitgeber aus, der sagte auch das er nicht mehr arbeiten.Er hat sogar schon seinen Gleichstellungantrag durch.
Elisabetham 09.08.2011 | 21:47
Vielleicht solltest du für deinen Vater noch einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt stellen. Wenn der durchgeht, dann hast du eine amtliche Bestätigung für eine Verschlimmerung.
Schadeam 10.08.2011 | 08:09
Viel Ahnung scheinen Sie ja nicht zu haben - der Gleichstellungsantrag beim Versorgungsamt, der einen 30% Schwerbehinderten einem Schwerbehinderten "gleichstellt", hilft in der Sache m.E. überhaupt nicht weiter. Denn erstens nützen die Vorteile eines SB Ausweises einem Rentner kaum was, zweitens sagt Schwerbehinderung überhaupt nichts aus ob man erwerbsgemindert ist und drittens wäre eine Schwerbehinderung eher ein Einstellungshindernis, falls die Rente nicht durchgeht. Es geht in der Rentensache allein darum darzulegen, welche Erkrankungen welche Auswirkungen aufs Arbeiten haben und um die Dokumentation aller medizinisch wichtigen Sachverhalte, die bislang noch nicht vorgelegt wurden.
Sandre Schusteram 10.08.2011 | 10:56
Wie kann die Anwältin Druck machen? habe meinen Vater schon gesagt selbst jede Woche beim Sozialgericht anzurufen und nach den stand der dinge zu Fragen. Weiter ist meine Mutter jetzt soweit mit allen Unterlagen an die Öffentlichkeit zu gehen um zu zeigen das es dringlich ist.
Volkeram 10.08.2011 | 12:05
Also wenn ihre Anwältin nicht weisss wie man beim Sozialgericht ein Verfahren möglichst beschleunigt und etwas " Druck " ausübt, haben Sie defintiv eine Anwältin erwischt die von der ganzen Materie wenig bis keine Ahnung hat. Ihr Vater oder auch Sie sollten aber so einen Blödsinn lassen und selbst jede Woche beim Gericht anrufen. Das bringt gar nichts . Es ist eine reine Sache ihrer Anwältin mit dem Gericht in Kontakt zu treten bzw.diesen zu halten. Es ist aber grundsätzlich erstmal so, das ein Verfahren vor dem Sozialgericht nicht in wenigen Monaten über die Bühne geht sondern eigentlich immer bis zu 1 Jahr und noch länger dauert. Hier ist also ein langer Atem und Geduld sehr wichtig. Anhand ihrer doch etwas mehr als spärlichen Angaben bisher ( z.b. wann wurde die Klage genau eingereicht etc. pp ) lässt sich zu dem bisherigen zeitlichen Ablauf des ganzen Verfahrens absolut nichts sagen. Sie müssen auch bedenken, das die RV ja die EM-Rente bei ihrem Vater sowohl im Erstantrag als auch den Widerspruch abgelehnt hat. Die RV geht also defitnitiv und sicher davon aus , das ihr Vater eben nicht EM ist und teilt diese Einschätzung auch genau so dem Richter mit. Bevor die EM-Rente von der RV abgelehnt wird, prüft dort u.a. auch ein Jurist ob diese Entscheidung auch vor dem Sozialgericht standhalten würde. Sie können jetzt nur immer wieder mit der Vorlage neuer ärztlicher Atteste/Berichte der behandelnden (Fach)ärzte welche eine Verschlechetrung der Erkrankungen attestieren, das SG zu einer für ihren Vater positiven und schnellen Entscheidung lenken. Vielleicht wird aber auch der Richter demnächst noch eine Begutachtung bei ihrem Vater anordnen um eine neutrale Einschätzung über seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten . Ihr Anwältin hat auch z.b. jederzeit die Möglichkeit einen sog. vorläufigen Rechtschutz bei Gericht zu beantragen. Inwieweit diesem natürlich dann auch stattgegeben wird ist von vielen verschiedenen Faktoren/Voraussetzungen abhängig , wird genauestens vom Richter geprüft und immer im Einzelfall entschieden. Damit würde die RV dann vom Richter zur - VORLÄUFIGEN - Zahlung der EM-Rente - also bis ein Urteil im Hauptverfahren ergangen ist ! - verurteilt. Wird die Rente dann jedoch später im Hauptverfahren rechtskräftig abgelehnt muss ihr Vater die Rente zuzahlen. Also nur wenn absolute finanzielle Not herrscht und von sonst nirgendwo mehr Geld kommt, sollte der vorl. Rechtschutz in Erwägung gezogen werden um noch grösseren Schaden zumindest erstmal abzuwenden . Außerdem ist die Beantragung des vorl. Rechtschutzes ein sehr " heisses Eisen " und muss gut überlegt werden. Es wird von den Anwälten generell nicht so gerne gemacht, weil diese Anträge oft vom Richter abgelehnt werden. Insofern wird der Anwalt dies nur dann tun, wenn er wirklich eine sehr grosse Chance sieht das der Richter dem Antrag auch stattgegeben wird. Eine Ablehnung und damit schallende Ohrfeige holt sich kein Anwalt gerne vom Richter ab ... u.a. kann aber schon die Glaubhaftmachung einer absoluten finanziellen Notsituation ausreichend sein. Wenn allerdings durch andere Sozialleistungen wie z.b. Hartz 4 ( was ihr Vater ja bekommt ) ausreichendes Einkommen für die Zeit des SG-Verfahrens zur Verfügung steht, wird der Antrag natürlich sofort abgelehnt werden ! Außerdem muss der Richter zu der Überzeugung gelangen , das zumindest in der Vergangenheit und bis heute EM bestanden hat. Und genau daran scheitert es auch oft, weil eben noch nicht alle med. Ermittlungen des Gerichtes zum Zeitpunkt des Antrages auf den vorl. Rechtschutz abgeschlossen sind oder eine entsprechende Einschätzung hinsichtlich der EM zulassen. http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/ablauf_soz_ger.htm
Sandra Schusteram 10.08.2011 | 12:44
Hallo Volker,du scheinst dich ja da einwenig aus zukennen,habe meiner mam schon gesagt sie soll es alles mal genau verfassen,du dann nochmal hier reinstellen. ich weiß nur das die Anwältin immer alles zum Sozialgericht weiterleitet zwecks verschlimmerung und so, bloß weil sich vom gericht nix rührt, war das ihr gedanken.und weil niemand sagen wielange es noch so weiter gehen soll.Ja er bekommt Harz vier aber da ise ein Eigenheim haben bekommt er nicht viel.
Elke Wegeneram 10.08.2011 | 15:17
wie ich gerade von der rentenversicherung in Frankfurt Oder erfahren habe ,liegst wohl doch am Sozialgericht Nrp., denn die Rentenversicherung hat seid März 2011 keine Info mehr über den Gesundheitzustand von Sandras Vater erhalten, obwohl unsere Anwältin jede Info von uns ans Sozialgericht weiterleitet. Ich könnte hier ja alle Diagnosen nennen aber wer kann mir schon helfen, Jeder der in Hartz IV ist hat ja die möglichkeit etwas dazuzuverdienen, aber wenn ich frei habe so wie heute ein mal und sehe wie lange Er morgens braucht " um In gange zu kommen" .3x täglich Spray verschiedene wegen Sarkoidose, dann Lumbalen Bandscheibenvorfall mit Fixierung 2 OPs,dann Osteochonbrose L4/5, das waren 3 von 9 Diagnosen, was bitteschön soll Er noch machen ich bin froh wenn Er mal einen fast schmerzfreien Tag hat und einigermaßen gut Luft bekommt.
,am 10.08.2011 | 14:58
Gleichstellung beantragt man bei der Agentur für Arbeit und ich beim Versorgungsamt, dort beantragt man den Grad der Behinderung! Sozialgerichtsklagen können auch gern bis drei Jahre dauern. Vermutlich ist der Widerspruch auch zur DRV gegangen und abgelehnt worden und dann wurde geklagt. Jeder hätte die Sache beim Sozialgericht gern schneller bearbeitet, insofern wird es nicht einfach sein.
Zaubärhaftam 10.08.2011 | 22:19
Lassen Sie die ärztlichen Unterlagen durch Ihre Anwältin zusätzlich an die Deutsche Rentenversicherung senden. Ein Hinweis auf die lange Bearbeitungszeit beim Sozialgericht und die inzwischen eingetretene erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes hilft vielleicht, dass der Rentenversicherungsträger von sich aus ein Anerkenntnis abgibt oder einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.
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