Also wenn ihre Anwältin nicht weisss wie man beim Sozialgericht ein Verfahren möglichst beschleunigt und etwas " Druck " ausübt, haben Sie defintiv eine Anwältin erwischt die von der ganzen Materie wenig bis keine Ahnung hat.
Ihr Vater oder auch Sie sollten aber so einen Blödsinn lassen und selbst jede Woche beim Gericht anrufen. Das bringt gar nichts . Es ist eine reine Sache ihrer Anwältin mit dem Gericht in Kontakt zu treten bzw.diesen zu halten.
Es ist aber grundsätzlich erstmal so, das ein Verfahren vor dem Sozialgericht nicht in wenigen Monaten über die Bühne geht sondern eigentlich immer bis zu 1 Jahr und noch länger dauert. Hier ist also ein langer Atem und Geduld sehr wichtig.
Anhand ihrer doch etwas mehr als spärlichen Angaben bisher ( z.b. wann wurde die Klage genau eingereicht etc. pp ) lässt sich zu dem bisherigen zeitlichen Ablauf des ganzen Verfahrens absolut nichts sagen.
Sie müssen auch bedenken, das die RV ja die EM-Rente bei ihrem Vater sowohl im Erstantrag als auch den Widerspruch abgelehnt hat. Die RV geht also defitnitiv und sicher davon aus , das ihr Vater eben nicht EM ist und teilt diese Einschätzung auch genau so dem Richter mit.
Bevor die EM-Rente von der RV abgelehnt wird, prüft dort u.a. auch ein Jurist ob diese Entscheidung auch vor dem Sozialgericht standhalten würde.
Sie können jetzt nur immer wieder mit der Vorlage neuer ärztlicher Atteste/Berichte der behandelnden (Fach)ärzte welche eine Verschlechetrung der Erkrankungen attestieren, das SG zu einer für ihren Vater positiven und schnellen Entscheidung lenken. Vielleicht wird aber auch der Richter demnächst noch eine Begutachtung bei ihrem Vater anordnen um eine neutrale Einschätzung über seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten .
Ihr Anwältin hat auch z.b. jederzeit die Möglichkeit einen sog. vorläufigen Rechtschutz bei Gericht zu beantragen. Inwieweit diesem natürlich dann auch stattgegeben wird ist von vielen verschiedenen Faktoren/Voraussetzungen abhängig , wird genauestens vom Richter geprüft und immer im Einzelfall entschieden. Damit würde die RV dann vom Richter zur - VORLÄUFIGEN - Zahlung der EM-Rente - also bis ein Urteil im Hauptverfahren ergangen ist ! - verurteilt.
Wird die Rente dann jedoch später im Hauptverfahren rechtskräftig abgelehnt muss ihr Vater die Rente zuzahlen. Also nur wenn absolute finanzielle Not herrscht und von sonst nirgendwo mehr Geld kommt, sollte der vorl. Rechtschutz in Erwägung gezogen werden um noch grösseren Schaden zumindest erstmal abzuwenden .
Außerdem ist die Beantragung des vorl. Rechtschutzes ein sehr " heisses Eisen " und muss gut überlegt werden. Es wird von den Anwälten generell nicht so gerne gemacht, weil diese Anträge oft vom Richter abgelehnt werden. Insofern wird der Anwalt dies nur dann tun, wenn er wirklich eine sehr grosse Chance sieht das der Richter dem Antrag auch stattgegeben wird. Eine Ablehnung und damit schallende Ohrfeige holt sich kein Anwalt gerne vom Richter ab ... u.a. kann aber schon die Glaubhaftmachung einer absoluten finanziellen Notsituation ausreichend sein. Wenn allerdings durch andere Sozialleistungen wie z.b. Hartz 4 ( was ihr Vater ja bekommt ) ausreichendes Einkommen für die Zeit des SG-Verfahrens zur Verfügung steht, wird der Antrag natürlich sofort abgelehnt werden !
Außerdem muss der Richter zu der Überzeugung gelangen , das zumindest in der Vergangenheit und bis heute EM bestanden hat. Und genau daran scheitert es auch oft, weil eben noch nicht alle med. Ermittlungen des Gerichtes zum Zeitpunkt des Antrages auf den vorl. Rechtschutz abgeschlossen sind oder eine entsprechende Einschätzung hinsichtlich der EM zulassen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vorl%C3%A4ufiger_Rechtsschutz
http://www.mv-justiz.de/pages/sozialgerichte/ablauf_soz_ger.htm