Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Morgen 1958,
den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Rentenantrag können Sie an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger senden. Welcher Rentenversicherungsträger für Sie zuständig ist, können Sie der letzten Renteninformation entnehmen.
Sie können sich auch telefonisch an die örtliche Beratungsstelle wenden. Ist eine persönliche Beratung nicht möglich, helfen Ihnen die Kollegen telefonisch weiter.
Oder Sie stellen Ihren Antrag Online.
Informationen zu den Beratungsstellen sowie den Link zur Online-Antragstellung finden Sie hier:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/beratung-und-kontakt_node.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Welche Antragsstellen sollten denn nur zur Antragsaufnahme geöffnet haben? Der Vollbluttheoretiker @Siehe hier und seine teils doch sehr merkwürdigen Vorschläge fernab jeder Praxis.Wer sagt denn was von 'nur' zur Antragsannahme??? Im Übrigen ist es durchaus nicht fern der Praxis, denn viele örtliche Beratungsstellen haben zur Zeit nur eingeschränkt überhaupt geöffnet und wenn dann mit vorheriger Terminvereinbarung. Und einige haben eine 'eigene Abteilung für die Antragsannahme'. Insofern ist es sehr praktikabel zunächst anzurufen anstatt vor verschlossenen Türen zu stehen :-)
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