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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Sonnenstrahl20.03.2022 | 15:03
79 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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ich bin in unbefristeter Erwerbsminderungsrente. Juni 1958 geboren. Kann ich bereits einen Altersrentenantrag stellen oder geht die Erwerbsminderungsrente in die Altersrente über? Die Abschläge bleiben ja wohl dann kann sie auch übergehen oder etwa nicht. Wann sollte ich die Rente ansonsten beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenstrahl,

nach Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung besteht ein Anspruch auf Altersrente spätestens dann, wenn die Regelaltersgrenze erreicht ist.

Abschläge, die bislang in Kauf genommen werden mussten, müssen auch weiterhin in Kauf genommen werden.

Grundsätzlich werden mindestens die Entgeltpunkte zu Grunde gelegt, die bei der vollen Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wurden. Sie genießen diesen grundsätzlichen Besitzschutz des § 88 Abs. 1 SGB VI, wenn innerhalb von zwei Jahren nach Wegfall der vollen EM-Rente die Altersrente bezogen wird.

Es werden zwar die Entgeltpunkte bei der Umwandlung neu bestimmt, es wird aber der Besitzschutz berücksichtigt. Möglicherweise besteht schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze ein Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente, wenn die Voraussetzungen für diese Rente vorliegen.

Um Gewissheit zu erhalten ob die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente möglich und sinnvoll ist, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort können Sie sich individuell beraten lassen und ggf. eine Probeberechnung vornehmen zu lassen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sonnenstrahl,

bevor Sie eine Altersrente erhalten können, müssen Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Neben der Vollendung eines bestimmten Lebensalters sind dies die vorgesehene Mindestversicherungszeit (Wartezeit) und beim Bezug einer Altersrente vor der Regelaltersgrenze die Einhaltung von bestimmten Hinzuverdienstgrenzen. Um Gewissheit zu erhalten, ob die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente möglich und sinnvoll ist, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers. Dort können Sie sich individuell beraten lassen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Eine telefonische Beratung ist ebenfalls möglich.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

KSCam 21.03.2022 | 22:54
Wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben, kann die Altersrente jederzeit beantragt werden.....
Sonnenstralenam 21.03.2022 | 22:42
Danke für die Erläuterung. Welche Besonderheiten gelten, muß ich erfüllen d wenn ich vorzeitig einen Rentenantrag stelle? Ich kann nicht zur Beratung Pflegegrad 3. Auch haben sie mir nicht geantwortet wann ich einen regulären Rentenantrag stellen sollte wenn ich Juni 1058 geboren bin. Bitte antworten Sie mir noch einmal
KSCam 21.03.2022 | 22:59
Anträge stellt man in der Regel 3 Monate vor dem gewünschten Beginn. Das hätten Sie bereits im frühen Mittelalter 1123 erledigen können wenn Sie 1058 geborensind. Chapeau, Sie werden bald 1000 Jahre alt
Berndam 22.03.2022 | 06:42
Gab's vor 1.000 Jahren die Rente schon? Jedenfalls kann man sich auch Probeberechnungen machen lassen, einmal frühstmöglicher Beginn mit Abschlag, einmal frühstmöglicher Beginn ohne Abschlag und einmal Regelaltersgrenze und schauen, ob es überhaupt einen Unterschied macht. Um die höheren Hinzuverdienstgrenze bei der Altersrente geht's Ihnen nicht oder?
Gerdaam 22.03.2022 | 10:46
"Ich kann nicht zur Beratung Pflegegrad 3." Haben Sie einen Schwerbehindertengrad ?
Sonnenstrahlam 22.03.2022 | 12:04
wenn man wie ich in Pflegegrad 3 ist können auch Sie sich denken, daß es zu gravierenden Einschränkungen kommt. Vielleicht bin ich auch fast blind? Könnte sein, oder? Aber wozu über solche Unwichtigkeiten nachdenken, Altersdiskriminierung macht doch Spaß und noch dazu wenn mans einfach zuläßt hier. Bisher dachte ich und wurde so erzogen, daß es keinen dummen Fragen gibt, wohl aber dumme Antworten
senf-dazuam 22.03.2022 | 13:30
Hallo Sonnenstrahl! Ich kann verstehen, wenn Sie sich ärgern, aber ein solcher Vertipper legt es ja geradezu darauf an. Bei einem solch biblischen Alter wäre auch ein gewaltiger Zuschlag zu erwarten ... 6% pro Jahr ... ;) Aber Scherz beiseite. Sie haben die Informationen bekommen, dass Sie in der BEratung genau klären können, welche Renten aufgrund Ihres Versicherungsverlaufs wann möglich sind. Falls Sie einen Schwerbehindertenausweis haben oder einen solchen bekommen können, steht neben der Regelaltersrente udn der Rente mit 63 (für langjährig Versicherte) auch die Rente für schwerbehinderte Menschen auf der Liste der Möglichkeiten. Wenn dann klar ist, ab wann welche Altersrente gewünscht ist, beantragen Sie den Wechsel von der EM- zur Altersrente etwa drei Monate vor dem Termin. Zur Regelaltersgrenze werden Sie auch ohne besonderen Antrag Altersrentnerin. Jetzt können Sie sich ans Werk machen. Und stören Sie sich nicht an manchen schrägen Kommentaren. Davon gibt's hier noch ne Menge. Das ist halt so im Internet in offenen Foren. Lesen, abhaken und fertig.
Erklärbäram 22.03.2022 | 13:38
Zitat von Sonnenstrahl anzeigenausblenden
Ich verstehe, dass Sie diesen Kommentar als unangemessen empfunden haben. Aber Gegenaggression ist in seltenen Fällen ein guter Ratgeber. Jedenfalls widerstrebt es mir, so sehr Sie sich auch ärgern mögen, dass jemandem Krankheit gewünscht wird! Und außer den als "Expertenantwort" gekennzeichneten Beiträgen, schreiben wir hier alle völlig unentgeltlich und "ehrenamtlich", teilen unser Wissen, aus welchen Bezügen es auch immer stammt, um Ihnen zu helfen. Wir erhalten keinen Cent an Steuern. Es kostet uns eher noch was, nämlich was sehr Wertvolles: Zeit. Ich wünsche Ihnen natürlich trotzdem alles Gute!!!
Gerdaam 22.03.2022 | 12:09
Die Frage stellte sich mir deshalb, weil Sie dann Schwerbehindertenrente beantragen könnten und zwar sofort. Wird nicht wieder vorkommen, dass ich ihnen behilflich sein möchte.
Sonnenstrahlam 22.03.2022 | 12:11
Für Ihre dumme und diskriminierende Antwort hier gibt es kaum Worte. Ich habe über 35 Jahre gearbeitet und 2 Kinder großgezogen und dabei war ich nicht in einem schönen Erziehungsurlaub sondern weiter in Vollzeit arbeiten. Ich muß mich nicht diskriminieren lassen, weil Arbeit mich krank gemacht hat. Vielleicht bin ich fast blind bei Pflegegrad 3 soll es vorkommen daß eine schwere Beeinträchtigung vorkommen kann. Was haben Sie hier zu suchen wenn Sie sich über andere Lustig machen. Machen Sie das auch mit den Leuten, den sie die Rente für 5 Arbeitsjahre zahlen und hier im Land noch nie gearbeitet haben. Das trauen Sie sich nicht, dann wären Sie weg vom Fenster. Mit den eigenen Leuten kannman das machen, die wehren sich nicht. PFIU Deibel
Sonnenstrahlam 22.03.2022 | 12:15
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Ich kann nur hoffen, daß Sie recht bald krank werden und sich davon nicht mehr erholen um solche dummen Antworten hier zu geben. Ich lasse mal nachprüfen ob das bei der DRV neuerdings der gute Ton Deutschlands im Umgang mit kranken Menschen, die länger als nur 5 Jahre in die Rentenkasse gezahlt haben. Vergessen Sie nicht. Sie wurden und werden von unseren Steuern bezahltist. Schämen Sie sich
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