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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Thomas04.01.2023 | 16:53
942 Ansichten
11 Antworten
Hallo, ich möchte meinen Rentenantrag stellen. Am 01.07.2023 kann ich in die Rente nach 45 Berufsjahren gehen. Versicherungsverlauf ist geklärt und ich kenne auch die aktuell Renteninformation. Es ist ein 08/15 Antrag ohne Besonderheiten. Habe das Onlineformular der DRV gefunden. Was ist mit den Geburtsurkunden der Kinder? Muss ich die tatsächlich irgendwie beglaubigen lassen und dahin schicken. Infos müssten doch alle digital vorliegen. Ist sonst noch was zu beachten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.01.2023 | 10:26

Hallo Thomas,

mit der Online-Version „eAntrag“ (ohne Registrierung) wird keine Geburtsurkunde des Kindes verlangt. Es erfolgt nur dann eine Anforderung durch die Rentensachbearbeitung, wenn die sog. „Elterneigenschaft“ noch nicht bekannt ist und daher ein Nachweis notwendig wird, da ohne Kind ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag zu zahlen wäre. Der Rentenversicherung ist die „Elterneigenschaft“ bekannt, wenn z.B. Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind oder Übergangsgeld während einer Rehabilitation gezahlt wurde. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, dass Sie eine Geburtsurkunde hochladen, so vermeiden Sie eine evtl. Rückfrage. Eine Beglaubigung/Bestätigung wird regelmäßig nicht verlangt.

Es ist völlig ausreichend, wenn Sie Ihre Rente drei Monate vor Rentenbeginn beantragen!

10 Antworten

KSCam 04.01.2023 | 17:38
die Geburtsnachweise der Kinder einzuscannen und als Anlage beizufügen (oder in Kopie nachsenden) dürfte doch überhaupt kein Thema sein wenn Ihnen ansonsten alles mit dem Online Antrag klar ist. Und wenn alles geklärt ist reicht es das erst im April zu machen - das freut die Sachbearbeitung die es nicht allzusehr mag wenn jetzt schon Anträge für Juli kommen (die wegen der Rentenanpassung zum 01.07. bis Mai nicht bearbeitet werden können und irgendwo die elektronischen Postkörbe zumüllen).
Larez am 05.01.2023 | 14:35
FS schrieb

Mindestens 4-5 Monate vorher online einreichen. Eingescannte Unterlagen beifügen. Wenn dann etwas fehlt, dann meldet sich die Sachbearbeitung schon noch.

UND das unten stehende würde mich gar nicht interessieren.

Die DRV glänzt gerade auch durch absolute Langsamkeit, also lieber einen Zeitpuffer mit einbauen.

Und wenn alles geklärt ist reicht es das erst im April zu machen - das freut die Sachbearbeitung die es nicht allzusehr mag wenn jetzt schon Anträge für Juli kommen (die wegen der Rentenanpassung zum 01.07. bis Mai nicht bearbeitet werden können und irgendwo die elektronischen Postkörbe zumüllen).
Die DRV glänzt gerade auch durch absolute Langsamkeit, also lieber einen Zeitpuffer mit einbauen.
Die (vermeintlich) langen Bearbeitungszeiten bei 08/15-Anträgen entstehen doch dich aus diesem Grund: -ich heute einen Antrag ab 07/23 stelle und die Anpassungsverordnung erst im Mai in Kraft tritt, brauch ich mich über 5 Monate Bearbeitungszeit nich zu wundern - das gilt spiegelbildlich natürlich auch die -bzw. den Verzicht auf die- Hochrechnung. Die Werte sind dann eben frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn bekannt, wenn der Antrag 11 Monate vor Rentenbeginn gestellt sind das eben 8 Monate zusätzliche „Bearbeitungszeit“. Von eventuellen Rechtsänderungen in diesem Zeitraum will ich gar nicht erst anfangen… Rechtlich gesehen ist ein Antrag bis zu zwölf Monate vorher nicht zu beanstanden, ist nur praktisch mehr als drei Monate vorher völliger Blödsinn. Das das in komplizierten Fällen anders aussehen kann ist natürlich klar.
DRVam 05.01.2023 | 15:38
Es gibt Rententräger, die Rentenanträge, die länger als 6 Monate vor dem eigentlichen Rentenbeginn, ohne wichtigen Grund, gestellt werden, ablehnen. In der dann langen Zeit von Antragstellung bis Rentenbeginn sind noch zu viele Änderungen (z.B, Krankheit o.ä.) möglich, die sich auf die Rentenberechnung auswirken könnten.
Thomasam 05.01.2023 | 16:53
Ich wollte den Rentenantrag eigentlich nur schon so früh stellen, weil ich von meinem Arbeitgeber freigestellt worden bin mit Weiterbezahliung der Bezüge. Und ich möchte ab März dann bis Ende Juni in den Urlaub nach Holland auf dem Campingplatz. Deshalb sollte das dann schon alles fertig sein.
KSCam 05.01.2023 | 17:44
Sie haben doch garantiert auf dem Campingplatz Handy und Laptop dabei und können auch von dort diesen 0815 Antrag stellen.... Fakt ist dass eine Jli Rente nicht vor Mai bewilligt werden kann weil da erst die Werte aus der Anpassung eingepflegt sein werden. So gesehen ist Ihr Wunsch verständlich aber es bleibt trotzdem ein viel zu früh gestellter Antrag. Aber da des Menschen Willen sein Himmelreich ist, machen Sie es eh so wie Sie es im Kopf haben, grins
Wolleam 05.01.2023 | 18:24
Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!
W°lfgangam 05.01.2023 | 21:46
Wolle schrieb

Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!

...was zu früh gestellt wird, liegt rum (keine Hochrechnung möglich!). UND, was rumliegt, kann vom 'Schreibtisch fallen' ...oder mit dem inzwischen einsargten MA in die Urne wandern/Daten geschreddert *g Gern mehr solche Tipps ;-) Gruß w.
Schadeam 05.01.2023 | 22:14
Wolle schrieb

Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!

Der Tipp ist vor allem dann optimal, wenn das Konto komplett geklärt ist und der Kunde die Hochrechnung nicht will. Dann kann die Sachbearbeitung auf den heute gestellten Antrag erst Mitte Juni den AG wegen der Meldung anschreiben. Aber der Antrag fühlt sich sicher 5 Monate lang auf dem Schreibtisch oder im Postfach pudelwohl…..und sorgt dafür dass die durchschnittlichen Bearbeitungszeit steigt. Aber der Nörgler fühlt sich bestätigt dass die DRV immer ewig braucht.
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