Hallo Thomas,
mit der Online-Version „eAntrag“ (ohne Registrierung) wird keine Geburtsurkunde des Kindes verlangt. Es erfolgt nur dann eine Anforderung durch die Rentensachbearbeitung, wenn die sog. „Elterneigenschaft“ noch nicht bekannt ist und daher ein Nachweis notwendig wird, da ohne Kind ein erhöhter Pflegeversicherungsbeitrag zu zahlen wäre. Der Rentenversicherung ist die „Elterneigenschaft“ bekannt, wenn z.B. Kindererziehungszeiten im Versicherungsverlauf enthalten sind oder Übergangsgeld während einer Rehabilitation gezahlt wurde. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, dass Sie eine Geburtsurkunde hochladen, so vermeiden Sie eine evtl. Rückfrage. Eine Beglaubigung/Bestätigung wird regelmäßig nicht verlangt.
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie Ihre Rente drei Monate vor Rentenbeginn beantragen!
die Geburtsnachweise der Kinder einzuscannen und als Anlage beizufügen (oder in Kopie nachsenden) dürfte doch überhaupt kein Thema sein wenn Ihnen ansonsten alles mit dem Online Antrag klar ist.
Und wenn alles geklärt ist reicht es das erst im April zu machen - das freut die Sachbearbeitung die es nicht allzusehr mag wenn jetzt schon Anträge für Juli kommen (die wegen der Rentenanpassung zum 01.07. bis Mai nicht bearbeitet werden können und irgendwo die elektronischen Postkörbe zumüllen).
Mindestens 4-5 Monate vorher online einreichen. Eingescannte Unterlagen beifügen. Wenn dann etwas fehlt, dann meldet sich die Sachbearbeitung schon noch.
UND das unten stehende würde mich gar nicht interessieren.
Die DRV glänzt gerade auch durch absolute Langsamkeit, also lieber einen Zeitpuffer mit einbauen.
Die (vermeintlich) langen Bearbeitungszeiten bei 08/15-Anträgen entstehen doch dich aus diesem Grund: -ich heute einen Antrag ab 07/23 stelle und die Anpassungsverordnung erst im Mai in Kraft tritt, brauch ich mich über 5 Monate Bearbeitungszeit nich zu wundern - das gilt spiegelbildlich natürlich auch die -bzw. den Verzicht auf die- Hochrechnung. Die Werte sind dann eben frühestens 3 Monate vor Rentenbeginn bekannt, wenn der Antrag 11 Monate vor Rentenbeginn gestellt sind das eben 8 Monate zusätzliche „Bearbeitungszeit“. Von eventuellen Rechtsänderungen in diesem Zeitraum will ich gar nicht erst anfangen… Rechtlich gesehen ist ein Antrag bis zu zwölf Monate vorher nicht zu beanstanden, ist nur praktisch mehr als drei Monate vorher völliger Blödsinn. Das das in komplizierten Fällen anders aussehen kann ist natürlich klar.Und wenn alles geklärt ist reicht es das erst im April zu machen - das freut die Sachbearbeitung die es nicht allzusehr mag wenn jetzt schon Anträge für Juli kommen (die wegen der Rentenanpassung zum 01.07. bis Mai nicht bearbeitet werden können und irgendwo die elektronischen Postkörbe zumüllen).Die DRV glänzt gerade auch durch absolute Langsamkeit, also lieber einen Zeitpuffer mit einbauen.
Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!
Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!
Es ist besser den Rentenantrag 6 Monate vor Rentenbeginn zu stellen. Stellen Sie den Rentenantrag mindestens 6 Kalendermonate vor Rentenbeginn!
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