Hallo Antragssteller,
wird bereits eine Altersrente bezogen, so kann die Zahlung einer Teilrente (oder die Änderung der Teilrentenhöhe) immer nur für die Zukunft beantragt werden. Der Antrag ist also bis zum 31.03.2023 zu stellen.
Wird noch keine Rente bezogen, muss der Antrag bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Versichertenrenten beginnen mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Wenn bereits Altersrente bezogen wird: Bis 31.03.2023.
Wenn noch keine Rente bezogen wird: Bis 30.06.2023.
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