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Experten-Antwort

Rentenantrag

von Antragssteller21.03.2023 | 21:30
105 Ansichten
4 Antworten
Sehr geehrte Experten, ich bin Jahrgang 59 und möchte gerne zum 1.4.23 die Teilrente beantragen, bis spätesten wann muss ich den Antrag gestellt haben? MfG Antragssteller

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.03.2023 | 10:14

Hallo Antragssteller,

wird bereits eine Altersrente bezogen, so kann die Zahlung einer Teilrente (oder die Änderung der Teilrentenhöhe) immer nur für die Zukunft beantragt werden. Der Antrag ist also bis zum 31.03.2023 zu stellen.

Wird noch keine Rente bezogen, muss der Antrag bis zum 30.06.2023 gestellt werden. Versichertenrenten beginnen mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Klugpuperam 21.03.2023 | 22:42
Wenn bereits Altersrente bezogen wird: Bis 31.03.2023. Wenn noch keine Rente bezogen wird: Bis 30.06.2023.
Frageam 22.03.2023 | 08:19
Klugpuper schrieb

Wenn bereits Altersrente bezogen wird: Bis 31.03.2023.

Wenn noch keine Rente bezogen wird: Bis 30.06.2023.

Sicher? War das rückwirkend nicht nur bei anrechenbaren Einkommen möglich, was es ja bekanntlich bei Altersrenten seit 2023 nicht mehr gibt?
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