Hallo Karl Heinz,
wenn noch kein Rentenbescheid erteilt wurde, können Sie den Rentenantrag wieder zurücknehmen.
Wurde bereits ein Rentenbescheid erteilt, ist eine Rücknahme bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist des Bescheides möglich.
Die Antragsrücknahme nehmen Sie bitte schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung