Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo sira,
W*lfgang hat bereits erläutert, welche Konsequenzen es bei der Deutschen Rentenversicherung hat. Sie hatten geschrieben, dass sie keine Hochrechnung haben wollten. Wie W*lfgang erläuterte, wartet nun die Rentenversicherung ab, wann die letzte Meldung des Arbeitgebers erfolgt, damit die Rente festgestellt werden kann. Die Rentenversicherung informiert Ihren Arbeitgeber also NICHT, dass sie beabsichtigen, ihr Beschäftigungsverhältnis zu beenden, falls Ihre Frage in diese Richtung abzielte.
Ansonsten haben Sie 2 Möglichkeiten, dass die Rentenversicherung zeitnah einen Bescheid erstellt:
1. Sie geben Ihrem Arbeitgeber Bescheid, dass er so schnell wie möglich die letzte Entgeltmeldung abgeben soll.
2. Sie könnten Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Rentenversicherung kontaktieren, und sehr nett darum bitten, ob er die Rente auch schon ohne diese letzte Meldung feststellen kann. Ggfls. wird dann eine Neuberechnung der Rente erfolgen, wenn die letzte Entgeltmeldung dann tatsächlich vorliegt.
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