Guten Tag,
nach Ihrer Beschreibung wurde ja ein Rentenantrag von der Sachbearbeitung bearbeitet. Falls Sie im Rentenantrag angegeben haben, dass das Arbeitsentgelt bis Rentenbeginn nicht hochgerechnet werden soll, sondern das letzte Gehalt berücksichtigt werden muss, so müssen die Mitarbeiter abwarten, bis Ihre letzte Gehaltsabrechnung für den August erfolgt ist, bevor der Rentenbescheid erteilt werden kann. Ob die Hochrechnung ausgeschlossen wurde, erkennen Sie in den Kopien des Rentenantrags, die man Ihnen zugeschickt hat.
Sofern Sie bis Ende August keinen Bescheid erhalten, sollten Sie sich schriftlich oder über das Onlineverfahren (Kontaktformular S8003) an die Sachbearbeitung wenden und nachfragen. Die Rentenzahlung für den Monat September erfolgt - wie in den Kommentaren erwähnt - erst Ende des Monats. Haben Sie also bitte Geduld!
Grüße vom Expertenteam